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Beförderung der Wahlbriefe

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 27.09.2007 13:33

Wie verhält es sich mit der Rücksendung von Wahlbriefen, die vom Briefwähler nicht mit der Deutschen Post AG versandt werden, sondern mit einem anderen Anbieter. Mit der Deutschen Post kann man eine Entgeltvereinbarung abschließen; damit übernimmt die Gemeinde die Kosten für den Versand bzw. Empfang der Wahlbriefe bei der Gemeinde. Ist die Gemeinde verpflichtet, mit anderen Dienstleistern ebenfalls Vereinbarungen abzuschließen, damit die Wahlbriefe befördert werden? Hat die Gemeinde diese Beförderungskosten dann für jeden Wahlbrief zu übernehmen, der von diesen privaten Unternehmen transportiert wird? Oder muss bei Versand der Briefwahlunterlagen darauf hingewiesen werden, dass nur die Deutsche Post AG die Wahlbriefe zur Gemeinde befördert?

Nach § 69 Abs. 1 Satz 4 GLKrWO sorgt die Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dafür, dass dem Briefwähler keine Portokosten entstehen.

Wenn Sie die von Ihnen angesprochene Entgeltvereinbarung mit der Deutschen Post AG wählen, bedeutet das u.a., dass auf dem Wahlbrief von Ihnen bereits bei der Zusendung/Aushändigung an den Briefwähler der Entgeltvermerk "Entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post AG" aufgedruckt wird.

Damit ist auch für den Briefwähler hinreichend klar gestellt, wer seinen Wahlbrief kostenlos an die Gemeinde zurück befördert.

Der Auftrag zur Beförderung geht letztlich jedoch immer vom Briefwähler selbst aus.

Beauftragt er also ein anderes Zustellunternehmen, gehen wir davon aus, dass dieses eine Beförderung nur dann vornimmt, wenn der Briefwähler dafür bezahlt. Insofern dürfte der Fall, dass ein anderes Zustellunternehmen diesen Wahlbrief ohne Zuständigkeit und ohne "Vorkasse" durch den Briefwähler befördert, in der Praxis wohl nicht auftreten.

Eine Vereinbarung mit verschiedenen Zustellunternehmen halten wir weder für notwendig noch aus Gründen der Klarheit dem Briefwähler gegenüber für geeignet.

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