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Briefwahlunterlagen

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 18.02.2008 15:26

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann der Bürger Wahlscheinunterlagen anfordern. Dabei kann er ankreuzen, für welche Wahl er die Unterlagen haben möchte. Wenn nun ein Bürger explizit nur den ersten Bürgermeister ankreuzt, sind wir der Meinung, dass wir ihm auch nur die Unterlagen für die Bürgermeisterwahl zusenden. Wozu sollte ich ihm sonst die Auswahlmöglichkeit anbieten, wenn ich dann den Wunsch ignoriere?

Die Formatierung als Ankreuzmöglichkeiten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte im amtlichen Muster der Vollzugsbekanntmachung (GLKrWBek) wurde etwas unglücklich gewählt. Man wollte damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass zwei, drei oder auch vier Wahlen stattfinden können.

Tatsächlich können Sie einen Wahlschein nur für alle stattfindenden Wahlen ausstellen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 GLKrWO), was gleichwohl bedeutet, dass Sie dem Wähler auch für alle stattfindenden Wahlen Briefwahlunterlagen auszustellen haben. § 24 Abs. 3 Satz 2 GLKrWO betrifft nur den Fall, dass das Stimmrecht  lediglich für die Landkreiswahlen vorliegt und damit auf dem Wahlschein die Gemeindewahlen entsprechend zu streichen sind.

 

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