Sie sind hier: Startseite Wahlwissen kompakt. Wahlergebnis Bürgermeisterwahl
Artikelaktionen

Bürgermeisterwahl

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 21.02.2008 08:50

Bürgermeisterwahl ohne nominierte Bewerber. In einer Mitgliedsgemeinde wird erstmals ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt. Es gibt zwar 2 Personen, die in Frage kommen, diese wurden jedoch nicht nominiert. Wenn jetzt ein Wähler eine Person auf dem Stimmzettel einträgt, die nicht gewählt werden kann (z.B. den bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister, der die Altersgrenze für die Wählbarkeit überschritten hat), dann handelt es sich dabei um einen ungültigen Stimmzettel. Richtig?

Das ist richtig. Die Eintragung einer nicht wählbaren Person führt zur Ungültigkeit der Stimmvergabe und bei der Bürgermeisterwahl damit zur Ungültigkeit des Stimmzettels (§ 83 Abs. 2 Nr. 2 GLKrWO).




Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System