Auswertung zum Wahlergebnis
Eine Partei hat uns gebeten, aus dem Wahlergebnis 2002 für jeden Wahlbezirk herauszufiltern wieviele Stimmen unverändert, in einem Wahlvorschlag verändert und insgesamt abgegeben wurden. Wir sind uns nicht darüber im klaren, ob diese Auswertung weitergegeben werden kann.
Die Herausgabe dieser Auswertung ist wahlrechtlich zulässig. Die Frage ist, ob der Aufwand in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Im Regelfall bieten die üblichen EDV-Verfahren jedoch diese Möglichkeit.