Stimmengleichheit bei der Bürgermeisterwahl
Bei der Auszählung der Bürgermeisterstimmen haben zwei Bewerber die höchste Stimmenzahl. Wer wird Bürgermeister von den beiden und wie wird dies entschieden, mit Los vielleicht?
Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG findet eine Stichwahl
statt. Einen Losentscheid gibt es bei der Hauptwahl hinsichtlich der Ermittlung
des zweiten Stichwahlteilnehmers bei Stimmengleichheit der Zweitplazierten (Art
46 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG). Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet
ebenfalls das Los (Art. 46 Abs. 3 Satz 3 GLKrWG).