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Stimmengleichheit bei der Bürgermeisterwahl

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 28.11.2007 10:15

Bei der Auszählung der Bürgermeisterstimmen haben zwei Bewerber die höchste Stimmenzahl. Wer wird Bürgermeister von den beiden und wie wird dies entschieden, mit Los vielleicht?

Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG findet eine Stichwahl statt. Einen Losentscheid gibt es bei der Hauptwahl hinsichtlich der Ermittlung des zweiten Stichwahlteilnehmers bei Stimmengleichheit der Zweitplazierten (Art 46 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG). Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet ebenfalls das Los (Art. 46 Abs. 3 Satz 3 GLKrWG).


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