Reihenfolge der Ergebnisermittlung
Die Wahlauswertung der Verwaltungsgemeinschaft wird über PC-Wahl (Komuna) durchgeführt. In den Wahllokalen werden pro Stimmbezirk 2 PC's mit Drucker aufgestellt. Ist es rechtlich möglich, dass eine Gruppe (4-5 Personen) die Stadtratswahl und die zweite Gruppe (4-5 Personen) am zweiten PC die Kreistagswahl auswertet?
Die Reihenfolge der Ergebnisermittlung ist geregelt in
§ 79 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO. Demnach ist die Gemeinderatswahl eindeutig vor der
Kreistagswahl auszuwerten. Die Möglichkeit Arbeitsgruppen zu bilden (§ 79 Abs.
1 Satz 2 GLKrWO) beschränkt sich nur auf die Auswertung nach Wahlvorschlägen,
jedoch innerhalb der entsprechenden Wahl. Bei Anwendung der von Ihnen
beschriebenen Praxis schließen Sie jeweils die Mitglieder einer Arbeitsgruppe
von der Auswertung der Stadtrats- bzw. Kreistagswahl aus, die am Ende aber mit
ihrer Unterschrift die Richtigkeit des ermittelten Ergebnisses bestätigen
sollen. Dies ist aus unserer Sicht nicht zulässig.