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Sitzung Ergebnisfeststellung

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 11.02.2008 11:04

Ist es zulässig die Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Feststellung des Ergebnisses für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl bereits am Dienstag den 04.03. zu halten?

Das ist grundsätzlich schon zulässig. Aber bitte bedenken Sie, dass Voraussetzung für die Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl ist, dass alle gewählten Bewerber ordnungsgemäß schriftlich die Annahme der Wahl erklärt haben.


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