Sitzung Ergebnisfeststellung
Ist es zulässig die Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Feststellung des Ergebnisses für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl bereits am Dienstag den 04.03. zu halten?
Das ist grundsätzlich schon zulässig. Aber bitte
bedenken Sie, dass Voraussetzung für die Feststellung des Ergebnisses der
Gemeinderatswahl ist, dass alle gewählten Bewerber ordnungsgemäß schriftlich
die Annahme der Wahl erklärt haben.