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Feststellung Stichwahl

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 18.02.2008 14:40

In unserer Gemeinde stellen sich vier Kandidaten der Bürgermeisterwahl, d.h. dass voraussichtlich mit einer Stichwahl zu rechnen ist. § 78 GLKrWO regelt, dass der "Wahlausschuss unverzüglich die Namen der beiden Personen und die auf sie entfallenen Stimmen feststellt". Meine Absicht ist deshalb, den Wahlausschuss bereits für den Wahlabend einzuladen. Ist das korrekt ?

Das ist grundsätzlich möglich. Allerdings geben wir zu bedenken, dass zur Sitzung auch die Vorbereitungen nach § 90 GLKrWO abgeschlossen sein müssen. Wir stellen uns das im Einzelfall ganz schön hektisch vor und würden daher eher zum Montag tendieren. Bei kleinen Gemeinden mit lediglich einem oder zwei Stimmbezirken und höchstens einem Briefwahlvorstand halten wir es für praktikabel.




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