Wiederzuzug innerhalb eines Jahres
Wenn eine Person am 01.03.2007 aus der Gemeinde weggezogen ist und am 28.02.2008 wieder zuzieht, ist sie dann aufgrund eines Wiederzuzugs innerhalb eines Jahres von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen und damit wahl- bzw. stimmberechtigt?
Ja, die Person ist grundsätzlich wieder wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis von Amts wegen aufzunehmen. Sie ist damit auch wieder stimmberechtigt.
Der Wegzug am 01.03.2007 stellt ein Ereignis dar, das in den Lauf eines Tages fällt. Damit beginnt die Jahresfrist am 02.03.2007, 00.00 Uhr, zu laufen und endet am 01.03.2008, 24.00 Uhr.
Bedenken Sie jedoch bitte, dass die Entscheidung, ob eine Person wahl- bzw. stimmberechtigt ist, nicht ausschließlich von der Frage des Hauptwohnsitzes abhängt, sondern vom Schwerpunkt der Lebensbeziehungen. Die Hauptwohnung stellt dabei lediglich eine widerlegbare Vermutung dar.