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Wahlberechtigung bei Zuzug

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 18.02.2008 13:51

Besteht das Wahlrecht für die Kreistagswahl nach Art. 1 GLKrWG, wenn die tatsächliche Verlegung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen eines Bürgers nach dem 02.12.2007 in unsere kreisangehörige Gemeinde aus einer kreisfreien Stadt erfolgt und kein Wiederzuzug innerhalb eines Jahres vorliegt.

Nein. Das Wahlrecht für die Landkreiswahlen würde nur bestehen, wenn die Person von einer kreisangehörigen Gemeinde innerhalb des gleichen Landkreises zugezogen wäre.


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