Aufstellungsversammlung (23)
Die Vorsitzende des Ortsvereins einer Partei (selbst Bewerberin für den Gemeinderat) eröffnet die Versammlung mit einer kurzen Begrüßung und übergibt dann an einen Externen zur Durchführung der Wahlen für die Aufstellung. Zum Schluss der Versammlung verabschiedet die Vorsitzende des Ortsvereins die Anwesenden. Wer ist Versammlungsleiter? Sind kurze Begrüßung und Verabschiedung durch die Vorsitzende unschädlich?
Nr. 43.1.1 GLKrWBek räumt ausdrücklich ein, dass in der Versammlung auch Punkte behandelt werden können, die mit der Bewerberaufstellung nicht zusammenhängen. Daraus schließen wir, dass es möglich sein muss, innerhalb der politischen Gesamtveranstaltung die Leitung der eigentlichen wahlrechtlichen Aufstellungsversammlung - also das Procedere laut Niederschrift - durch eine andere Person ausüben zu lassen.