Bewerberaufstellung (8)
Bei der Aufstellungsversammlung einer Wählergruppe ist ein möglicher Bewerber im Urlaub. Kann dieser nach einer Nominierung in Abwesenheit seine Kandidatur wieder zurückziehen, weil er evtl. auf einem für ihn zu schlechten Listenplatz steht und rückt dann ggf. ein Ersatzbewerber nach?
Das schriftliche Einverständnis zur Aufnahme in den Wahlvorschlag und die Erklärung zur Wählbarkeit des Bewerbers ist im geschilderten Fall nachträglich einzuholen. Sofern der Bewerber mit seinem in Abwesenheit erreichten Listenplatz nicht zufrieden ist, so kann er sein Einverständnis verweigern. In diesem Fall rückt ein Ersatzbewerber nach dem in der Aufstellungsversammlung beschlossenen Verfahren nach.