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Kennwort des Wahlvorschlags (7)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 30.11.2007 11:42

Ist es möglich, dass die A-Partei durch Beschluss festlegt, einen Wahlvorschlag mit dem Kennwort A-Partei/Freie Wähler einzureichen, es sich aber um keinen gemeinsamen Wahlvorschlag handelt?

Das Kennwort eines Wahlvorschlags ist kraft Gesetzes der Name des Wahlvorschlagsträgers. Da es sich um keinen gemeinsamen Wahlvorschlag handelt und die A-Partei offensichtlich nur zum Ausdruck bringen möchte, dass auch Nicht- Parteimitglieder (Freie o.Ä.) auf der Liste stehen, ist dies ein unzulässiger Zusatz, der vom Wahlausschuss zu streichen ist (§ 50 Abs. 4 Satz 2 GLKrWO).

 

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