Aufstellungsversammlung (36)
In der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung ist bei II.-1.-1.2.5 die Art des Wahlverfahrens für die Wahl der sich bewerbenden Personen für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds anzugeben. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine nicht organisierte Wählergruppe. Ist hier dann einfach "geheime Mehrheitswahl" o. ä. einzutragen?
Die Aufstellungsversammlung einer nicht organisierten Wählergruppe muss, wenn entsprechende interne Regelungen fehlen, ein Wahlverfahren beschließen; dieses Wahlverfahren ist hier möglichst genau zu beschreiben.