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Ersatzbewerber

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 04.12.2007 10:00

Wenn bei der Nominierungsveranstaltung keine Ersatzleute bestimmt (gewählt) werden und dann ein Bewerber zurückzieht, kann dann ein neuer Bewerber nachrücken?

In diesem Fall kann niemand nachrücken. Wenn die Aufstellungsversammlung eine entsprechende Regelung getroffen hat, kann die fehlende Person auch durch mehrfache Aufführung kompensiert werden.

Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit zu einer weiteren Aufstellungsversammlung, zu der allerdings ordnungsgemäß geladen wird - mit entsprechend geheimer Wahl.

 

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