Zusätzliche Unterstützungsunterschriften
Bei der letzten Kommunalwahl 2002 traten zwei unabhängige Wählergruppen mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag an. Bei der bevorstehenen Wahl tritt nun eine dieser Wählergruppen mit einer eigenen Liste alleine wieder an. Wird diese Wählergruppe als alter oder neuer Wahlvorschlagsträger behandelt und benötigt sie zusätzliche Unterstützungsunterschriften?
Aus einem gemeinsamen Wahlvoschlag, auf den bei der letzten Wahl 2002 mindestens ein Sitz entfallen war, können die beteiligten Wahlvorschlagsträger für sich allein keine Privilegierung ableiten. D.h. trennen sie sich und treten 2008 mit jeweils eigenen Wahlvorschlägen an, handelt es sich insoweit um neue Wahlvorschlagsträger. Eine ohnehin bestehende Privilegierung wegen Erreichens der 5%-Hürde bei der letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahl bleibt davon bleibt davon allerdings unberührt.