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Aufstellungsversammlung (41)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 17.12.2007 09:44

Ein Kandidat wurde bei einer Aufstellungsversammlung der Wählergruppe A (nicht organisiert) auf Listenplatz 9 gewählt. Da er über diesen Listenplatz enttäuscht war, kandidierte er ca. eine Woche später bei der C-Partei (organisiert), bei der er Mitglied ist und wurde dabei auf Listenplatz 5 gewählt. In unserer Gemeinde sind 20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Ist dies wahlrechtlich möglich? Was ist ggf. zu veranlassen?

Nein, wahlrechtlich ist dies nicht möglich. Nach Art. 25 Abs. 3 Satz 1 darf eine sich bewerbende Person nur für einen Wahlvorschlag aufgestellt werden. Wenn sich jemand, wie in vorliegendem Fall, für zwei Wahlvorschläge aufstellen läßt, ist dies zwar zulässig. Die sich bewerbende Person muss jedoch gem. Art. 24 Abs. 3 Satz 4 GLKrWG nach Aufforderung dem Wahlleiter mitteilen, für welchen Wahlvorschlag sie sich entscheidet. Falls also ein Mehrfachauftreten festgestellt wird, muss die sich bewerbende Person gefragt werden, für welchen Wahlvorschlag sie letztendlich kandidiert.

 

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