Berufsbezeichnung (18)
Wir haben eine Bewerberin mit dem akadem. Grad "Diplom-Stomatologe". Sie möchte den akademischen Grad auch auf den Stimmzettel gedruckt haben und schreibt überall die Abkürzung Dipl.-Stom. Ist diese Abkürzung zulässig?
Diese Abkürzung scheint im allgemeinen Sprachgebrauch und Geschäftsverkehr üblich zu sein. Daher gehen wir davon aus, dass diese Abkürzung zulässig ist. Im Übrigen müsste bei Zweifeln die korrekte Abkürzung auch aus der Verleihungsurkunde ersichtlich sein.