Sie sind hier: Startseite Wahlwissen kompakt. Wahlvorschläge Berufsbezeichnung (18)
Navigation
wahlforum-online
Hier geht es zum
wahlforum-online
des Fachverlages Jüngling-gbb
JV Newsletter
In regel­mäßigen Ab­stän­den in­for­mieren wir Sie über Ent­wick­lungen und Pro­dukte des Ver­lages. Klicken Sie hier und wählen Sie Ihr News­letter-Thema.
 
Artikelaktionen

Berufsbezeichnung (18)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 17.12.2007 11:22

Wir haben eine Bewerberin mit dem akadem. Grad "Diplom-Stomatologe". Sie möchte den akademischen Grad auch auf den Stimmzettel gedruckt haben und schreibt überall die Abkürzung Dipl.-Stom. Ist diese Abkürzung zulässig?

Diese Abkürzung scheint im allgemeinen Sprachgebrauch und Geschäftsverkehr üblich zu sein. Daher gehen wir davon aus, dass diese Abkürzung zulässig ist. Im Übrigen müsste bei Zweifeln die korrekte Abkürzung auch aus der Verleihungsurkunde ersichtlich sein.

 

pfeil  zurück zur Übersicht


Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System