Reihenfolge Wahlvorschlag
Wenn ein Bewerber in einer Aufstellungsversammlung sehr viele Stimmen bekommt und somit einen der vorderen Listenplätze erhält, kann dann nach der Abstimmung sein Listenplatz noch geändert werden und jemand mit weniger Stimmen vor diesem Bewerber sein, falls der Bewerber nicht bei den vorderen Listenplätzen dabei sein möchte? Muss hierüber dann eine erneute geheime Abstimmung erfolgen?
Über die Reihenfolge im Wahlvorschlag ist geheim abzustimmen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 GLKrWO). Die geheime Abstimmung kann gleichzeitig mit der geheimen Nominierung an sich verbunden werden (§ 40 Abs. 2 Satz 3 GLKrWO).
Wenn also ein Bewerber mit seinem Listenplatz nach der Aufstellungsversammlung nicht zufrieden ist, gibt es rechtlich zwei Möglichkeiten:
1. In einer neuen Aufstellungsversammlung wird geheim eine neue Reihenfolge festgelegt.
2. Der Bewerber verzichtet auf die Abgabe seiner Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag und scheidet letztlich zugunsten eines Ersatzbewerbers aus dem Wahlvorschlag aus.
Ein willkürliches - wenn auch einvernehmliches - Tauschen von Listenplätzen außerhalb der Aufstellungsversammlung ist nicht zulässig.