Sie sind hier: Startseite Wahlwissen kompakt. Wahlvorschläge Angabe des Berufes
Navigation
wahlforum-online
Hier geht es zum
wahlforum-online
des Fachverlages Jüngling-gbb
JV Newsletter
In regel­mäßigen Ab­stän­den in­for­mieren wir Sie über Ent­wick­lungen und Pro­dukte des Ver­lages. Klicken Sie hier und wählen Sie Ihr News­letter-Thema.
 
Artikelaktionen

Angabe des Berufes

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 17.12.2007 14:16

Als Beruf ist bei Berufstätigen grundsätzlich nur der tatsächlich ausgeübte anzugeben. Wie verhält es sich bei der Kombination z.B.: Schreiner/Landwirt oder Versicherungskaufmann/Landwirt?

Aus Nr. 47.3 GLKrWBek ergibt sich eindeutig, dass nur ein Beruf angegeben werden darf. Hier ist zu raten, dass der hauptsächlich ausgeübte Beruf genannt werden sollte. Im vorliegenden Fall wird es sich höchstwahrscheinlich um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb handeln. In diesem Fall wird die Bezeichnung Landwirt nicht zum Zuge kommen. Ansonsten kann auch beim Bewerber nachgefragt werden, welchen der Berufe er überwiegend ausübt

 

pfeil  zurück zur Übersicht


Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System