Zusätzliche Unterstützungsunterschriften (7)
Im Jahre 2002 stellte die nichtorganisierte Wählergemeinschaft A ein einziges Gemeinderatsmitglied für die Wahlperiode 2002 bis 2008. Dieses Mitglied der Wählergemeinschaft A trat jedoch kurze Zeit später zu der Wählergruppe B über. Benötigt die Wählergemeinschaft A erneut Unterstützungsunterschriften?
Ja, denn die Wählergemeinschaft A ist ein neuer Wahlvorschlagsträger im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG. Sie ist im Gemeinderat bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (= 03.12.2007) nicht mehr vertreten. Mit dem Übertritt des einzigen Mandatsträgers der Wählergemeinschaft A zu einer anderen Wählergruppe hat die Wählergemeinschaft ihr Privileg hinsichtlich zusätzlicher Unterstützungsunterschriften verloren und ist so gestellt, als ob sie erstmalig antreten würde. Die Frage der Organisation spielt hier keine Rolle, da eine Identitätsprüfung zwingend das "Vertretensein" voraussetzt.