Berufsbezeichnung (35)
Folgende Berufsbezeichnungen sind bei uns eingereicht worden: + Entwicklungsingenieur Software + Dipl.-Biologin + Selbständiger Geschäftsführer Heizungs- und Sanitärunternehmen + berufsmäßiger Stadtrat a.D. Folgende akademischer Grad wurden genannt: M.Eng./Dipl.-Ing (FH). Gehen diese so?
Bezüglich der Berufsbezeichnungen Entwicklungsingenieur/Software, Dipl. Biologin und berufsmäßiger Stadtrat a.D. bestehen unsererseits keine Bedenken. "Selbständiger Geschäftsführer" wäre ohne den Zusatz "Heizungs- und Sanitärunternehmen zulässig.
§ 43 Nr. 4 Buchstabe a GLKrWO spricht ausdrücklich von akademischen Graden in der Mehrzahl, so dass hier die Nennung beider Grade unproblematisch erscheint, wenn es sich hierbei um zwei separate akademische Grade handelt. Im Übrigen gilt für das Führen von ausländischen akademischen Graden Art. 68 Bayerisches Hochschulgesetz.