Angabe des Berufs (4)
Wie ist die Berufsbezeichnung "Selbständig" zu beurteilen?
Laut Nr. 47.3 GLKrWBek ist die Bezeichnung "Selbständig" als Zusatz zu einer Berufsbezeichnung zulässig. Wir sind der Meinung, dass die Berufsbezeichnung "Selbständig" alleine wenig Aussagekraft hat und hier der ausgeübte Beruf ebenfalls genannt werden muss.