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Berufsbezeichnung (44)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 03.01.2008 09:34

Ist die Berufsbezeichnung "AOK-Betriebswirt" zulässig? Falls nein, was würden Sie vorschlagen? Falls eine Einigung mit dem Bewerber nicht erfolgen kann, müsste der Wahlausschuss über die Zulässigkeit der Bezeichnung entscheiden. Falls der Wahlausschuss die Bezeichnung als unzulässig einstuft, wie wäre dann das weitere Vorgehen?

Grundsätzlich sind Zusätze, die auf den Arbeitgeber hinweisen, wegen einer möglichen wahlwerbenden Wirkung nicht zulässig. Unserer Auffassung zufolge kann hier jedoch die Bezeichnung "AOK-Betriebswirt" wohl verwendet werden, da es sich um eine allgemein anerkannte Ausbildung handelt.

Wir empfehlen die Beteiligung der Rechtsaufsicht.

 

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