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Berufsbezeichnung (48)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 03.01.2008 10:30

Folgende Berufe wurden angegeben. Bewerber 1: Fachlehrer - reicht dies aus, oder muss hier noch ein Zusatz/nähere Bezeichnung hinzugefügt werden? Bewerber 2: KFZ-Kauffrau - Wäre diese Bezeichnung zulässig, oder muss hier der offizielle Ausbildungsberuf z.B. Kauffrau im Einzelhandel, Kauffrau im Groß- und Außenhandel angegeben werden?

Bewerber 1: Wir halten die Bezeichnung für zulässig und ausreichend.

Bewerber 2: Auch diese Bezeichnung halten wir für unproblematisch.

Im Zweifel empfehlen wir die Hinzuziehung der Rechtsaufsicht.

 

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