Berufsbezeichnung (48)
Folgende Berufe wurden angegeben. Bewerber 1: Fachlehrer - reicht dies aus, oder muss hier noch ein Zusatz/nähere Bezeichnung hinzugefügt werden? Bewerber 2: KFZ-Kauffrau - Wäre diese Bezeichnung zulässig, oder muss hier der offizielle Ausbildungsberuf z.B. Kauffrau im Einzelhandel, Kauffrau im Groß- und Außenhandel angegeben werden?
Bewerber 1: Wir halten die Bezeichnung für zulässig und ausreichend.
Bewerber 2: Auch diese Bezeichnung halten wir für unproblematisch.
Im Zweifel empfehlen wir die Hinzuziehung der Rechtsaufsicht.