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Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 13.09.2007 13:20

In unserer Gemeinde ist der Bevölkerungsstand der vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlichten Zahlen am 31.12.2006 erstmalig über 10.000 Einwohner. Nach Meinung aller im Gemeinderat bisher vertretenen Parteien, handelt es sich hierbei um eine einmalige Erhöhung genau zu diesem Zeitpunkt. Gibt es eine Möglichkeit, die Erhöhung der Gemeinderatsmitglieder auf 24 Personen zu verhindern?

Die Zusammensetzung des Gemeinderats ist in Art. 31 GO geregelt. Abs. 2 legt die Mitgliederzahl in Abhängigkeit der Einwohnerzahl fest. Maßgeblich ist der letzte fortgeschriebene Stand der Bevölkerung, der vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung früher als 6 Monate vor dem Wahltag veröffentlicht wurde, mutmaßlich also der vom 31.12.2006.

Der Fall einer Bevölkerungsmehrung über eine Grenze ist - im Gegensatz zur Bevölkerungsminderung - zwar nicht ausdrücklich geregelt, man wird jedoch gerade deswegen zum Ergebnis kommen müssen, dass sich eine Mehrung bereits bei der nächsten Wahl auswirkt.

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