Nachrücken von Bewerbern
Nach Einreichung eines Wahlvorschlages fällt die Kandidatin auf Platz 2 nun aus. In der Aufstellungsversammlung wurde beschlossen, dass die Liste zunächst nachrückt und ein Ersatzbewerber den letzten Listenplatz auffüllt. Reicht es, wenn der Beauftragte des Wahlvorschlages mir das schriftlich mitteilt, oder sind weitere Formalismen zu berücksichtigen? Muss ggf. ein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden?
Da die Aufstellungsversammlung genau geregelt hat, was bei dem Ausfall eines Kandidaten passieren soll (die gesamte Liste rückt nach, der erste Ersatzbewerber erhält den letzten Listenplatz), muss auch kein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden. Die Mitteilung an den Wahlleiter reicht aus.