Berufsbezeichnung (52)
Sie geben in einigen Anfragen zwar an, dass die Zusatzbezeichnung i.R. zum zuletzt ausgeübten Beruf möglich ist. Ist aber auch die Bezeichnung "Rentner" alleine, ohne den früher ausgeübten Beruf zulässig?
Die Bezeichnung "Rentner" ohne die zusätzliche Nennung des früher ausgeübten Berufs ist zulässig.