Namensänderung
Eine Partei, die derzeit im Gemeinderat vertreten ist, möchte für die kommenden Kommunalwahlen ihren Namen ändern. Derzeit nennt sie sich "A-Partei" und möchte sich künftig "A-Partei-Bürgerforum-Testhausen" nennen. Ist das möglich?
Eine Partei ist wegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz
immer ein organisierter Wahlvorschlagsträger. Ändert die Partei ihren Namen,
ist dies durch eine beschlossene Satzungsänderung und ggf. durch einen
fortgeschriebenen Auszug aus dem Vereinsregister belegbar. Die bloße Behauptung
einer Namensänderung mit dem Ziel, durch einen anderen Namen auf dem
Stimmzettel auch die Öffnung für andere Bewerber zu demonstrieren, ist nicht
ausreichend.