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Kennwort des Wahlvorschlags (10)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 10.01.2008 12:13

Uns liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der "A-Partei" und "Wählergemeinschaft" vor. Aus dem Wahlvorschlag ergibt sich folgende gewünschte Schreibweise für das Kennwort: "A-Partei Wählergemeinschaft" Frage: Muss bei gemeinsamen Wahlvorschlägen zwischen den einzelnen Namensbestandteilen der beiteiligten Wahlvorschlagsträger ein Bindestrich oder ein Querstrich vorhanden sein oder dürfen die beiden Namen wie gewünscht auch nur mit einem Leerzeichen, also in einem, geschrieben werden?

Das Kennwort eines Wahlvorschlags besteht aus dem Namen des Wahlvorschlagsträgers. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag mehrerer (eigenständiger) Wahlvorschlagsträger besteht aus den Namen der an diesem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligten Träger. Nach unserer Auffassung muss die Bezeichnung des gemeinsamen Wahlvorschlags dazu geeignet sein, erkennen zu lassen, dass es sich um einen gemeinsamen Wahlvorschlag zweier Wahlvorschlagsträger handelt. Im vorliegenden Fall ist die gewünschte Schreibweise wohl in Ordnung. Ein Schrägstrich wäre aber auch denkbar.

Im Zweifel empfehlen wir die Beteiligung der Rechtsaufsicht.

 

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