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Berufsbezeichnung (61)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 10.01.2008 12:15

Sind folgende Berufsbezeichnungen zulässig: 1. Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung 2. Vorsitzender Richter am Landgericht

1. Wohl zulässig.

2. Zulässig.

 

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