Berufsbezeichnung (62)
Eine Person tritt als Gemeinderats- und Bürgermeisterkandidat an. Bei den jeweiligen Zustimmungserklärungen hat die Person unterschiedliche Berufsbezeichnungen angegeben. Die Berufsbezeichnungen lauten: "IT-Consultant" und "IT-Experte". Frage 1: Müssen die Berufsbezeichnungen bei den Wahlen identisch sein? Frage 2: Wären beide angebene Berufsbezeichnungen in Ordnung oder haben Sie bedenken?
Frage 1: Schon im Interesse des Bewerbers sollten die Berufsbezeichnung gleich bleiben. Außerdem darf nach Nr.47.3 GLKrWBek nur ein Beruf angegeben werden. Wenn hier bei den beiden Wahlen verschiedene Berufe angegeben würden, würde dies im Grunde zu einer Umgehung dieser Vorschrift führen. Es sollte durch Nachfrage beim Wahlvorschlagsträger geklärt werden, welchen Beruf der Bewerber als Bezeichnung wünscht.
Frage 2: Bezüglich der Bezeichnungen selbst bestehen von unserer Seite aus keine Bedenken.