Sie sind hier: Startseite Wahlwissen kompakt. Wahlvorschläge Mängelbeseitigung (3)
Navigation
wahlforum-online
Hier geht es zum
wahlforum-online
des Fachverlages Jüngling-gbb
JV Newsletter
In regel­mäßigen Ab­stän­den in­for­mieren wir Sie über Ent­wick­lungen und Pro­dukte des Ver­lages. Klicken Sie hier und wählen Sie Ihr News­letter-Thema.
 
Artikelaktionen

Mängelbeseitigung (3)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 10.01.2008 12:20

Der Wahlvorschlag wird mit allen Unterlagen beim Wahlleiter eingereicht. Bei der Prüfung wird festgestellt, dass einige Formulare unvollständig bzw. die Art der Nominierung (Abstimmungen) nicht klar erkennbar sind. Ist es bedenklich, wenn der Wahlleiter selbst die Formulare zum Teil neu ausfüllen würde?

Es ist nicht Aufgabe des Wahlleiters, Mängel im eingereichten Wahlvorschlag zu beheben. Er weist auf die Mängel hin, die Behebung muss jedoch der Wahlvorschlagsträger selbst vornehmen.

 

pfeil  zurück zur Übersicht


Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System