Berufsbezeichnung (65)
Sind folgende Berufsbezeichnungen zulässig: a.) Finanzvorstand, b.) wissenschaftliche Mitarbeiterin, c.) Assistentin der Geschäftsführung, d.) Diözesansekretär?
a.) Wohl unzulässig.
b.) Zulässig.
c.) Wohl zulässig
d.) Wohl zulässig.
Wir empfehlen die Beteiligung der Rechtsaufsichtsbehörde.