Unterzeichner des Wahlvorschlags
Dürfen "Vertrauensleute", die den Wahlvorschlag bei der Gemeinde einreichen, auch Unterzeichner des Wahlvorschlags sein?
Ja, der sog. Beauftragte eines Wahlvorschlags darf den
Wahlvorschlag (als einer von 10 Wahlberechtigten) unterzeichnen.
zurück zur Übersicht