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Unterzeichner des Wahlvorschlags

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 20.09.2007 11:01

Dürfen "Vertrauensleute", die den Wahlvorschlag bei der Gemeinde einreichen, auch Unterzeichner des Wahlvorschlags sein?

Ja, der sog. Beauftragte eines Wahlvorschlags darf den Wahlvorschlag (als einer von 10 Wahlberechtigten) unterzeichnen.



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