gleichzeitige Kandidatur
Es ist rechtlich möglich, als Bürgermeister und als Gemeinderat in verschiedenen Wählergruppen einer Gemeinde zu kandidieren. Demnach ist es rechtlich sicherlich auch möglich in zwei verschiedenen Gemeinden zum berufsmäßigen Bürgermeister und zum Gemeinderat in verschiedenen Parteien/Wählergruppen zu kandidieren. Was ist jedoch, wenn ein Bewerber zum berufsmäßigen Bürgermeister der A-Partei in A und gleichzeitig zum Gemeinderat der B-Wählergruppe in B gewählt wird? Kann er in diesem Falle beide Ämter ausüben oder besteht ein gesetzlicher Hinderungsgrund?
Unabhängig von politischen Realitäten: ein
Ausschluss der Wählbarkeit nach Art. 21 GLKrWG bzw. Art. 39 GLKrWG
ist nicht
gegeben. Auch ein Amtsantrittshindernis nach Art. 31 GO liegt nicht vor.