Aufstellungsversammlung (7)
Können der Bürgermeisterkandidat und die Bewerber für die Gemeinderatswahl in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung nominiert werden? Wenn ja, wäre dann auch eine Ladung mit diesen Tagesordnungspunkten ausreichend?
Eine Aufstellung des Bürgermeisterbewerbers und der Gemeinderatsbewerber ist wahlrechtlich in einer einzigen Aufstellungsversammlung möglich und nach dem Muster der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Anlage 7 GLKrWBek sogar ausdrücklich vorgesehen. Selbstverständlich müssen sich aus der Ladung die beiden - rechtlich getrennten - Aufstellungsverfahren in separaten Tagesordnungspunkten ausdrücklich wiederfinden. Das wird zweckmäßigerweise in der selben Ladung erfolgen.