Unterstützungsunterschriften (2)
In einer kreisangehörigen Gemeinde gab es bei der letzten Wahl zwei nichtorganisierte Wählergruppen A und B. Eine dieser Wählergruppen stellte den ersten Bürgermeister. Aus beiden Wählergruppen wurden Bewerber in den Gemeinderat gewählt. Nun haben sich beide Wählergruppen zusammengeschlossen und einen Verein C gegründet. Der Bürgermeisterkandidat wurde bereits nominiert. Werden Unterstützungsunterschriften (sowohl für Bürgermeister als auch Gemeinderat) benötigt ?
Dieser Fall ist im Kommunalwahlrecht nicht ausdrücklich geregelt. Zunächst spricht vermeintlich viel dafür, dass die aus den zwei "alten Wählergruppen A und B" entstandende "neue Wählergruppe C" - jetzt ein eingetragener Verein - an sich privilegiert wäre, da sie bei der letzten Wahl - zwar getrennt als A und B - ihren Rückhalt in der Bevölkerung nachgewiesen hat. Der Nachweis nach Art. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG, ob die am Zusammenschluss beteiligten Gruppen tatsächlich mit den "alten" Wählergruppen A und B identisch sind, kann im vorliegenden Fall jedoch wohl nicht geführt werden. Ein Identitätsnachweis nach Art. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 scheidet ebenfalls aus, da die jetzt neu entstandene Wählergruppe 2002 nicht organisiert war.
Daher rät die Literaturmeinung in derartigen Fällen auch, den betroffenen Wählergruppen keinen Zusammenschluss in Form einer Neubildung, sondern einen Anschluss der weiteren Gruppe/n an eine der bisherigen (alten) Gruppen zu empfehlen.
Wir sind daher der Auffassung, dass in dem geschilderten Fall
Unterstützungsunterschriften notwendig sind und halten eine Information Ihrer
Rechtsaufsichtsbehörde über diesen Sachverhalt für notwendig.