Zusätzliche Unterstützungsunterschriften (2)
Im Jahr 1996 reichte die A-Partei und die Wählergruppe B einen gemeinsamen Wahlvorschlag zur Bürgermeister- und Gemeinderatswahl ein. Bei den Kommunalwahlen 2002 ist die A-Partei für sich und die Wählergruppe B für sich zur Gemeinderatswahl angetreten. Aus beiden Wahlvorschlägen wurden Bewerber gewählt. Die A-Partei stellte darüberhinaus den jetzt amtierenden Bürgermeister. Nun wollen beide wieder gemeinsam antreten - wie im Jahr 1996. Handelt es sich um einen neuen Wahlvorschlag, für den Unterstützungsunterschriften notwendig sind?
Es werden keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften benötigt, weder hinsichtlich der Bürgermeisterwahl noch hinsichtlich der Gemeinderatswahl.
Unabhängig von der Frage, ob neben der A-Partei auch die Wählergruppe C im Rahmen der Kontinuitätsprüfung ein alter Wahlvorschlagsträger ist, gilt:
Nach Art. 27 Abs. 2 GLKrWG bedarf ein gemeinsamer Wahlvorschlag dann keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften benötigt. Das trifft jedenfalls auf die A-Partei zu, die nach Art. 27 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG (5%-Hürde) von diesem Erfordernis befreit ist (vergleiche Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung vom 07.10.2005, StAnz Nr. 42/2005). Diese Privilegierung erstreckt sich auch auf alle weiteren am gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligten Wahlvorschlagsträger.
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