Zusätzliche Unterstützungsunterschriften (3)
Bis wann bekommen die Kommunen die Unterstützungslisten zugesandt? Ab wann ist die Auslegung dieser Listen frühestens möglich?
Unterstützungslisten für neue Wahlvorschlagsträger sind am Tag nach der Einreichung eines entsprechenden Wahlvorschlags aufzulegen (Art. 28 Abs. 1 GLKrWG). Eine zentrale Ausstattung im Vorfeld - wie z.B. bei Volksbegehren üblich - erfolgt nicht. Die Auflegung erfolgt grundsätzlich durch die Wahlleiter für die Gemeindewahlen (und damit faktisch durch die Gemeinde selbst) und durch den Wahlleiter für die Landkreiswahlen. In der Praxis ist möglich, dass der Wahlleiter für die Landkreiswahlen ein vorbereitetes und beschriftetes Muster per E-Mail an die Mitgliedsgemeinden versendet und diese nach dessen Vorgaben die Listen nummerieren und vervielfältigen. Die Gestaltung richtet sich nach Anlage 10 zur GLKrWBek.
Im Sortiment von Jüngling-gbb
sind sowohl in der Vordruckmappe für die Gemeinde/auf der Vordruck-CD für die
Gemeinde als auch auf der Vordruck-CD für das Landratsamt Unterstützungslisten
vorhanden. Zur besseren Unterscheidung sind sie den Farben (gelb - hellblau -
rosa - weiß) der jeweiligen Wahlen angepasst. Die Auslieferung wird
September/Oktober 2007 erfolgen. Da die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge -
in Abhängigkeit der zu erfolgenden Bekanntmachung über die Aufforderung zur
Einreichung - frühestens am 04.12.2007 beginnt und vorher keine
Unterstützungslisten benötigt werden, bleibt genügend Zeit zur Sichtung und
Vorbereitung.