Angaben im Wahlvorschlag
Eine sich bewerbende Person hat im Wahlvorschlag Betriebswirtin als Beruf angegeben. Laut unseren Informationen übt sie diesen Beruf aber nicht aus. Sie hat diesen Titel durch ihr Studium erworben und ist momentan Hausfrau. Kann Betriebswirtin als Beruf eingetragen werden?
Als Beruf darf bei Berufstätigen grundsätzlich nur der tatsächlich ausgeübte
angegeben werden. In Nr. 47.3 Absatz 2 GLKrWBek ist
jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass bei nicht mehr Berufstätigen auch der
zuletzt ausgeübte Beruf angegeben werden kann. Wir meinen, dass dies auch auf
Frauen und Männer zutrifft, die wegen Kindererziehung vorübergehend die
Ausübung ihres Berufs unterbrochen haben. Die Bewerberin bzw. der Bewerber
könnte auch die Bezeichnung "Hausfrau" bzw. "Hausmann"
wählen, dann allerdings ausschließlich und nicht zusätzlich zur Bezeichnung des
zuletzt ausgeübten Berufs.