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Angaben im Wahlvorschlag

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 26.07.2007 10:27

Eine sich bewerbende Person hat im Wahlvorschlag Betriebswirtin als Beruf angegeben. Laut unseren Informationen übt sie diesen Beruf aber nicht aus. Sie hat diesen Titel durch ihr Studium erworben und ist momentan Hausfrau. Kann Betriebswirtin als Beruf eingetragen werden?

Als Beruf darf bei Berufstätigen grundsätzlich nur der tatsächlich ausgeübte angegeben werden. In Nr. 47.3 Absatz 2 GLKrWBek ist jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass bei nicht mehr Berufstätigen auch der zuletzt ausgeübte Beruf angegeben werden kann. Wir meinen, dass dies auch auf Frauen und Männer zutrifft, die wegen Kindererziehung vorübergehend die Ausübung ihres Berufs unterbrochen haben. Die Bewerberin bzw. der Bewerber könnte auch die Bezeichnung "Hausfrau" bzw. "Hausmann" wählen, dann allerdings ausschließlich und nicht zusätzlich zur Bezeichnung des zuletzt ausgeübten Berufs.

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