Rubrik: Wahlvorschläge 1-50
- Fragen zum Thema "Wahlvorschläge"
1. Bei der letzten Kommunalwahl 2002 traten zwei unabhängige Wählergruppen mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag an. |
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2. Wahlgesetz, Wahlordnung und Vollzugsbekanntmachung sprechen bei der Kandidatenaufstellung immer in der Mehrzahl ("sich bewerbende Personen"). Kann ein Wahlvorschlagsträger auch einen Wahlvorschlag mit nur einer Kandidatin/einem Kandidaten einreichen? |
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3. Unser Bürgermeister wurde bei der letzten Wahl als parteiloser Bewerber durch eine privilegierte Partei als Kandidat aufgestellt. Nun hat diese Partei ihrerseits eigenen Kandidaten aufgestellt. Wie kann der amtierende Bürgermeister wieder kandidieren? |
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4. Bei der letzten Kommunalwahl 2002 gab es einen Wahlvorschlag „A-Partei - B-Partei - Parteilose“. Die A-Partei war dabei einem alten Wahlvorschlagsträger gleichgestellt und erstreckte ihre Privilegierung hinsichtlich der Unterstützungsunterschriften auch auf die an sich nicht privilegierte B-Partei. Von dieser Liste zog eine Person, die Mitglied der B-Partei ist, in den Gemeinderat ein.
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5. In einer kreisangehörigen Gemeinde gab es bei der letzten Wahl zwei nichtorganisierte Wählergruppen A und B. Eine dieser Wählergruppen stellte den ersten Bürgermeister. Aus beiden Wählergruppen wurden Bewerber in den Gemeinderat gewählt. Nun haben sich beide Wählergruppen zusammengeschlossen und einen Verein C gegründet. Der Bürgermeisterkandidat wurde bereits nominiert. Werden Unterstützungsunterschriften (sowohl für Bürgermeister als auch Gemeinderat) benötigt ? |
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6. Im Jahr 1996 reichte die A-Partei und die Wählergruppe B einen gemeinsamen Wahlvorschlag zur Bürgermeister- und Gemeinderatswahl ein. Bei den Kommunalwahlen 2002 ist die A-Partei für sich und die Wählergruppe B für sich zur Gemeinderatswahl angetreten. Aus beiden Wahlvorschlägen wurden Bewerber gewählt. Die A-Partei stellte darüberhinaus den jetzt amtierenden Bürgermeister. Nun wollen beide wieder gemeinsam antreten - wie im Jahr 1996. Handelt es sich um einen neuen Wahlvorschlag, für den Unterstützungsunterschriften notwendig sind? |
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7. Wir haben 5 verschiedene Wählergruppen, die alle im Gemeinderat vertreten sind. Alle Gruppen wollen für die nächste Gemeinderatswahl wieder einen Wahlvorschlag einreichen. Änderungen bei den Wählergruppen haben sich nicht ergeben (weder ein Zusammenschluss der Wählergruppen noch ein anderer Name). Was ist bei der Einreichung der Wahlvorschläge gegenüber der letzten Wahl (ausser der erforderlichen Unterschriften von mindestens 6 Wahlberechtigten, die auch den letzen Wahlvorschlag unterzeichnet haben oder sich beworben haben) noch zu beachten? |
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8. Bis wann bekommen die Kommunen die Unterstützungslisten zugesandt? Ab wann ist die Auslegung dieser Listen frühestens möglich? |
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9. Eine sich bewerbende Person hat im Wahlvorschlag Betriebswirtin als Beruf angegeben. Laut unseren Informationen übt sie diesen Beruf aber nicht aus. Sie hat diesen Titel durch ihr Studium erworben und ist momentan Hausfrau. Kann Betriebswirtin als Beruf eingetragen werden? |
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10. Darf die Berufsbezeichnung neben dem kommunalen Ehrenamt angegeben werden? |
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11. Eine Wählergruppe, die seit der letzten Wahl bereits im Gemeinderat vertreten ist, tritt jetzt unter anderem Namen an. Ist dies ein "alter" oder "neuer" Wahlvorschlagsträger und sind ggf. Unterstützungsunterschriften nötig? |
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12. Nach § 35 GLKrWO können Wahlvorschläge dem Wahlleiter zugesandt oder in seinem Dienstgebäude während der allgemeinen Dienststunden übergeben werden. Wie erfolgt die Übergabe, wenn z.B. ein weiterer (ehrenamtlicher) Bürgermeister oder ein weiteres Gemeinderatsmitglied zum Wahlleiter (ohne Büro im Rathaus) berufen wurde? |
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13. Welcher Zeitpunkt der Einreichung wird vermerkt, wenn z.B. bei der Gemeinde eingereicht wird und diese erst später an den Wahlleiter weitergibt? |
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14. Wann ist eine Wählergruppe organisiert? Ich dachte bisher, dass eine Wählergruppe dann organisiert ist, wenn ein Nachweis über die Organisation, also eine Vereinssatzung oder ein Auszug aus dem Vereinsregister vorliegt. Als ich mir die Unterlagen der letzten Kommunalwahlen angesehen habe, ist mir aufgefallen, dass eine unserer drei Wählergruppen eine Satzung hat. Diese Wählergruppe musste bei den letzten Wahlen trotzdem 6 Unterschriften der Unterzeichner des alten Wahlvorschlags vorlegen. Muss ich dies bei der jetztigen Wahl wieder berücksichtigen obwohl eine Satzung vorliegt oder ist diese Wählergruppe nicht organisiert? |
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15. Die Wählergruppe A ist bei den Kommunalwahlen 2002 als organisierte Wählergruppe angetreten und hat 5 Gemeinderatsmandate errungen. Nachdem die Satzung der Wählergruppe A, nach der bislang auch juristische Personen Mitglieder sein konnten, im Zeitpunkt der Nominierung für die Kommunalwahlen 2008 noch nicht an die Neufassung des Art. 24 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG angepasst war (sondern erst später geändert wurde), möchte die Wählergruppe A nunmehr als nichtorganisierte Wählergruppe antreten. Sie kann ihre ihre Identität mit der bisher im Gemeinderat vertretenen Wählergruppe durch die mindestens 6 übereinstimmenden Unterschriften (Art. 24 Abs. 2 Nr. 2 GLKrWG) nachweisen. Werden zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigt? |
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16. Wir haben eine Wählergruppe, die bereits im Gemeinderat vertreten ist. Hier wurde nun die Frage herangetragen, ob es sich um eine organisierte Wählergruppe handelt. Nach Mitteilung der Wählergruppe gibt es eine Satzung und eine Mitgliedschaft in einem Landesverband. |
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17. Ist eine Ladung zur Aufstellungsversammlung per E-Mail zulässig? |
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18. Ein Bürgermeister-Kandidat wurde in getrennten Wahlversammlungen von mehreren (privilegierten) Wahlvorschlagsträgern aufgestellt. Was ist rechtlich notwendig, damit dieser Bürgermeister-Kandidat als "gemeinsamer" Bewerber aller Wahlvorschlagsträger antreten kann? |
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19. Unsere Verwaltungsgemeinschaft besteht aus 3 Mitgliedsgemeinden. Eine davon hat unter 3.000 Einwohner und nutzt seit mehreren Kommunalwahlen die Möglichkeit des Art. 25 Abs. 2 GLKrWG, die Zahl der Bewerber zu verdoppeln. Nachdem es in dieser kleinen Gemeinde mit knapp über 1.000 Einwohnern insgesamt 5 Wählergruppen gibt, kamen 4 davon auf die Idee, nur noch jeweils 12 Kandidaten aufzustellen, damit der Stimmzettel für die Wähler übersichtlicher wird (bisher 5 x 24 = 120 Kandidaten auf dem Stimmzettel). Eine Wählergruppe will unbedingt weiterhin die Möglichkeit der Verdopplung nutzen. Kann der Gemeinderat beschließen, dass auf die Verdopplung verzichtet wird? Falls nein, ist dann für die 4 Wählergruppen, welche keine Verdoppelung wünschen, nach Art. 25 Abs. 4 mit einer 2-fach Aufführung der Kandidaten das Problem bereinigt? |
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20. In einer kreisangehörigen Mitgliedsgemeinde unserer Verwaltungsgemeinschaft gibt es folgende Konstellation: Bei der Wahl im Jahr 2002 traten zwei Listen A und B zur Wahl des Gemeinderates an. Von beiden Listen wurden jeweils vier Bewerber gewählt. Nun stellt man sich in der Gemeinde die Frage, ob die beiden Listen A und B zu einem gemeinsamen Wahlvorschlag vereinigt, mit einem neuen Wahlvorschlagsnamen, antreten sollen. Wären für diese neue gemeinsame Liste Unterstützungunterschriften nötig? |
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21. Wenn ein Bewerber in einer Aufstellungsversammlung sehr viele Stimmen bekommt und somit einen der vorderen Listenplätze erhält, kann dann nach der Abstimmung sein Listenplatz noch geändert werden und jemand mit weniger Stimmen vor diesem Bewerber sein, falls der Bewerber nicht bei den vorderen Listenplätzen dabei sein möchte? Muss hierüber dann eine erneute geheime Abstimmung erfolgen? |
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22. Will eine Partei zusammen mit parteifreien Bewerbern einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen, so müssen diese parteifreien Personen schon vor der Ladung zu der gemeinsamen Aufstellungsversammlung eine Wählergruppe gegründet haben. Dafür genügt es, dass sich die Wahlberechtigten lose zusammenschließen, auf einen Namen geeinigt und beschlossen haben, an der nächsten Wahl als Wählergruppe teilzumehmen. Welchen Formvorschriften muss dieser Beschluss genügen? Muss hierfür öffentlich oder durch persönliche Ladung zu einer Versammlung eingeladen werden? Welche Nachweise müssen hierüber bei der Einreichung des Wahlvorschlages erbracht werden? |
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23. Im Jahre 2002 stellte die nichtorganisierte Wählergemeinschaft A ein einziges Gemeinderatsmitglied für die Wahlperiode 2002 bis 2008. Dieses Mitglied der Wählergemeinschaft A trat jedoch kurze Zeit später zu der Wählergruppe B über. Benötigt die Wählergemeinschaft A erneut Unterstützungsunterschriften? |
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24. Wenn zur Wahl des 1. Bürgermeisters ein Wahlvorschlag eingereicht wurde und bei der Wahl eine ganz andere Person auf die Stimmzettel geschrieben wurde und diese Person hätte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, wäre dann diese nicht nominierte Person gewählt ? |
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25. Wahlvorschläge können frühestens am 04.12.07 eingereicht werden. Gilt dieser Termin nur für bereits vorhandene Wahlvorschläge, also bisher im Gemeinderat vertretene Parteien und Wählergruppen oder auch für einen ganz neuen Wahlvorschlag? Ein neuer Wahlvorschlagsträger braucht Unterstützungsunterschriften auf gesonderten Listen sowohl für die Bürgermeisterwahl als auch für die Gemeinderatswahl. Dürfen die beiden Listen von den selben Personen unterschrieben werden? |
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26. In unserer Gemeinde gibt es u.a. folgende Wählergruppen, die derzeit im Gemeinderat mit mehreren Mitgliedern vertreten sind: Braucht die „Wählergruppe Ortsteil B“ nun Unterstützungsunterschriften wie bei einem „neuen“ Wahlvorschlag? |
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27. Eine unserer Mitgliedsgemeinden hat nur ca. 300 Einwohner. Benötigt ein neuer Wahlvorschlag hier auch die gemäß Art. 27 Abs. 3 GlKrWG vorgeschrieben 40 Unterstützungsunterschriften? |
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28. Wenn für die Gemeinderatswahl nur ein Wahlvorschlag eingereicht bzw. zugelassen wurde, müssen dann auf dem Stimmzettel unter den nominierten Kandidaten noch freie Zeilen aufgeführt werden. Ist es zwingend vorgeschrieben, so viele freie Zeilen auf dem Stimmzettel aufzuführen, wie der Wähler Stimmen hat? Was geschieht, wenn dies seitens der Gemeinde nicht gemacht wird? |
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29. In unserer Gemeinde ist der Bevölkerungsstand der vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlichten Zahlen am 31.12.2006 erstmalig über 10.000 Einwohner. Nach Meinung aller im Gemeinderat bisher vertretenen Parteien, handelt es sich hierbei um eine einmalige Erhöhung genau zu diesem Zeitpunkt. Gibt es eine Möglichkeit, die Erhöhung der Gemeinderatsmitglieder auf 24 Personen zu verhindern? |
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30. Zwei Parteien, die A-Partei und die B-Partei möchten jeweils mit der Wählergruppe A bzw. der Wählergruppe B eine gemischte Bewerberliste aufstellen. Die Kennworte sollen "A-Partei/Wählergruppe A" sowie "B-Partei/Wählergruppe B" lauten. Was müssen sie tun, werden Unterstützungsunterschriften benötigt und wie ist die Reihenfolge der beiden gemeinsamen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel? |
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31. Eine Partei, die derzeit im Gemeinderat vertreten ist, möchte für die kommenden Kommunalwahlen ihren Namen ändern. Derzeit nennt sie sich "A-Partei" und möchte sich künftig "A-Partei-Bürgerforum-Testhausen" nennen. Ist das möglich? |
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32. In § 49 Satz GLKrWO wurde die Ermächtigung des Beauftragten eines Wahlvorschlages zur Zurücknahme von Wahlvorschlägen durch die Verpflichtung ersetzt, den Wahlvorschlag entsprechend den Vorgaben der Aufstellungsversammlung zurückzunehmen. Unter Abschnitt IV der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung sind die Voraussetzungen zur Zurücknahme eines Wahlvorschlags konkret anzugeben. Welche Voraussetzungen könnten hier evtl. gegeben sein? |
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33. Ist es möglich, als Bürgermeister und als Gemeinderat in verschiedenen Wählergruppen einer Gemeinde zu kandidieren? |
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34. Die A-Partei, die bei der letzten Kommunalwahl auch den Bürgermeister gestellt hat, möchte bei der kommenden Wahl mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag mit einer bisher nicht vertreten und nicht organisierten Wählergruppe antreten. Ist die Privilegierung gegeben? |
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35. Kann ein Bediensteter der Stadt (geschäftsleitender Beamter), der für das Amt des ersten Bürgermeisters kandidiert, zusätzlich für den Stadtrat kandidieren? Die Doppelkandidatur ist ja unstrittig, aber könnte die gleichzeitige Bewerbung zum Stadtrat nicht als Scheinkandidatur eingestuft werden, da sie nicht ernsthaft gemeint und der Bewerber daher nicht zuzulassen ist? |
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36. Bei der Kommunalwahl 2002 traten die Wählergruppierungen "A-Partei" und "Fröhliche Zecher" mit dem gemeinsamen Wahlvorschlag "A-Partei/Fröhliche Zecher" an. Vereinzelte Bürger, die damals die "Fröhlichen Zecher" unterstützten, wollen nun mit einen eigenen Wahlvorschlag "Zecher der Fröhlichkeit" antreten.
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37. Eine Wählergruppe hat für die Aufstellungsversammlung nur 14 Bewerber für den Gemeinderat, 16 wären möglich. Die Versammlung stimmt über die 14 Bewerber ab und legt auch die Reihenfolge fest. Ist es möglich nach der Aufstellungsversammlung weitere Personen zu nominieren? Ist hierfür nochmals eine Versammlung erforderlich? |
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38. Was versteht man unter "allgemeine Dienststunden"? Bei der Bekanntmachung über Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge heißt es z.B. bei Ziff.3.1. der Bekanntmachung: "Die Wahlvorschläge können ab […] dem Wahlleiter zugesandt oder […] während der allgemeinen Dienststunden […] übergeben werden." |
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39. Dürfen "Vertrauensleute", die den Wahlvorschlag bei der Gemeinde einreichen, auch Unterzeichner des Wahlvorschlags sein? |
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40. In einer Mitgliedsgemeinde unserer Verwaltungsgemeinschaft möchten zwei Parteien und eine Wählergruppe im Rahmen eines überparteilichen Bündnisses einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen und mit einem neuem Namen antreten. Die bisherigen Wahlvorschlagsträger waren jeweils im bisherigen Gemeinderat vertreten.
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41. Bei der letzten Kommunalwahl 2002 gab es einen gemeinsamen Wahlvorschlag aus A-Partei und Wählergruppe B. Dieser gemeinsame Wahlvorschlag trug das Kennwort "A-Partei/Wählergruppe B". Ein Mitglied dieser Liste wurde damals in den Stadtrat gewählt. Nun ist beabsichtigt, dass sich der neu gegründete Ortsverband der C-Partei diesem gemeinsamen Wahlvorschlag anschließt. Die Liste soll dann den Namen "A-Partei/Wählergruppe B/C-Partei" führen. 1. Ist dies möglich, wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, welche Vorarbeiten sind dafür notwendig und welche Fristen sind dabei zu beachten? 2. Was würde das für die jetzige A-Partei/Wählergruppe B bedeuten, wenn bei der übernächsten Kommunalwahl 2013 die C-Partei diesen gemeinsamen Wahlvorschlag wieder verlassen würden. Wären dann wieder Unterstützungsunterschriften für die verbleibenden Wahlvorschlagsträger A-Partei/Wählergruppe B erforderlich ? |
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42. Der Wahlleiter des Landkreises unterrichtet die Gemeinden, wann die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bekannt gemacht wird, um eine gleichzeitige Bekanntmachung sicherzustellen. Nun haben wir ein Amtsblatt für unsere Bekanntmachungen (gem. Ortsrecht), das immer am 1. Mittwoch eines Monats erscheint, das wäre in unserem Fall der 5.12.2007, somit innerhalb der Frist. Wenn nun das Landratsamt seine Bekanntmachung an einem anderen Tag macht, wie sieht es dann mit der Gleichzeitigkeit aus? |
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43. In Nr. 43.1.2 der GLKrWBek steht, dass der Kreis der Teilnahmeberechtigten während der Aufstellungsversammlung nicht mehr geändert werden darf. Es ist doch richtig, dass sich dies nur auf die formalen Teilnahmebedingungen bezieht und nicht auf die Zahl der Teilnehmer ? Es dürfte doch kein Problem sein, wenn sich die Anzahl der Teilnehmer ändert, da einer die Versammlung früher verlässt und dafür wieder später noch ein weiterer hinzukommt. |
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44. Aufstellung der Wahlvorschläge: Darf ein Bewerber im Rahmen der Bewerberaufstellung bei der Aufstellungversammlung im dort gebildeten "Wahlgremium" mitwirken? |
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45. Kann eine Wählergruppierung in zwei getrennten Aufstellungsversammlungen einmal den Bürgermeisterkandidaten und einmal die Bewerber für den Gemeinderat wählen ? |
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46. Was führt alles zur Ungültigkeit bei eingereichten Wahlvorschlägen? Gibt es dann bei einer Feststellung von Ungültigkeit noch die Möglichkeit zur Heilung? |
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47. Sind folgende Auslegungen zur Blockwahl bei der Bewerberaufstellung richtig:
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48. Spricht etwas dagegen, dass ein Wahlberechtigter an mehreren Aufstellungsversammlungen aktiv teilnimmt? |
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49. Es ist rechtlich möglich, als Bürgermeister und als Gemeinderat in verschiedenen Wählergruppen einer Gemeinde zu kandidieren. |
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50. Wir haben in unserem Gemeinderat seit mehreren Wahlperioden u. a. die "A-Partei-Wählergruppe X" und die "B-Partei-Wählergruppe Y". Auch bei den Kommunalwahlen 2008 treten diese wieder an. Muss auch die A-pArtei und die B-Partei einen Organisations-Nachweis erbringen oder nur die Wählergruppe X und die Wählergruppe Y? |
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