Rubrik: Wahlvorschläge 151-200
- Fragen zum Thema "Wahlvorschläge"
151. Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn ein Unterzeichner eines Wahlvorschlages für die Bürgermeisterwahl nach Unterzeichnung die Partei wechselt und selbst als Bürgermeister kandidiert? Welche Unterschrift ist gültig? Können Unterzeichner von Wahlvorschlägen (Art. 25 Abs. 1 GLKrWG) nachträglich Ihre Unterschrift zurückziehen? Was passiert bei Mehrfachunterzeichnung? |
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152. Eine Wählergruppe möchte das Wahlverfahren nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GLKrWO anwenden, dass jeder sich bewerbenden Person bis zu drei Stimmen gegeben werden können. Kann die Wählergruppe einzelne Bewerber doppelt auf dem Stimmzettel aufführen? Auf dem vorbereiteten Stimmzettel stehen nur 16 Bewerber. Es ist doch richtig, dass 24 Stimmen (16.000 Einwohner) vergeben werden können? |
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153. § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GLKrWO bestimmt, dass bei einer sog. "Blockwahl" Streichungen von Namen zugelassen werden müssen. Die "Informationen und Hinweise zur Aufstellung für die Wahl ..." aus dem Jüngling Verlag kommentiert diese Regelung dahingehend, dass hinsichtlich der Streichungen darüber zu beschließen ist, ob sie als Nein-Stimmen oder als Enthaltungen gewertet werden. Welche Konsequenz hat es vor dem Hintergrund des Art. 50 Abs. 3 GLKrWG analog, wenn nur diese Verfahrens-Beschlussfassung unterblieben ist? Hinweis: Die vorgefertigte Liste wurde von der Aufstellungsversammlung (in geheimer Wahl) einstimmig angenommen. |
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154. Die Wählergruppe A hat in ihrer Aufstellungsversammlung sowohl ihre Marktratskandidaten als auch ihren Bürgermeisterkandidaten nominiert. Als Anlage zum jeweiligen Wahlvorschlag sind sowohl eine Niederschrift als auch eine Anwesenheitsliste beizulegen. Müssen hier zwei getrennte Niederschriften und zwei getrennte Anwesenheitslisten vorgelegt werden? |
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155. Auf einem Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl ist eine Person aufgeführt, die hauptamtlicher Angestellter der Gemeinde ist. Grundsätzlich ist ja eine Kandidatur möglich. Es besteht ja nur ein Amtsantrittshindernis nach Art. 31 Abs. 3 GO, falls der Kandidat bei erfolgreicher Wahl bei der Gemeinde nicht kündigt. Der Kandidat erklärt nun im Vorfeld, dass er bei der Gemeinde keinesfalls kündigen möchte und stattdessen auf seinen Sitz im Gemeinderat verzichten wird. Deutet dies auf eine Scheinkandidatur hin? Wird der Wahlvorschlag damit teilweise ungültig? Wie behandelt man diesen Fall am besten? |
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156. Wie sind folgende künftige (teils neuen) Wahlvorschläge bezüglich des Namens und des Kennwortes zu beurteilen?
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157. Die Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ kann vom Wahlleiter in der Zeit vom 04.12. bis 27.12.2007 erlassen werden. In dieser Bekanntmachung wird angegeben, ob der 1. Bürgermeister ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig ist. In einer Mitgliedsgemeinde unserer VG mit knapp 1.000 Einwohnern gibt es derzeit noch eine Satzung, wonach der 1. Bürgermeister „berufsmäßig“ ist. Derzeit wird noch überlegt, ob diese Satzung wieder aufgehoben werden soll, so dass der 1. Bürgermeister wieder ehrenamtlich ist. Für diese Aufhebung hat der Gemeinderat bis zum 67. Tag (= 26.12.2007) vor der Wahl Zeit. Was passiert, wenn die vorgenannte Bekanntmachung vom Wahlleiter am 04.12.2007 erlassen wird, vor dem 26.12.2007 bereits Wahlvorschläge eingereicht werden und der Gemeinderat danach die Satzung über die Berufsmäßigkeit des 1.Bürgermeisters aufhebt? |
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158. Muss oder kann bei Gleichheit von Familiennamen und Vornamen, z.B. Vater und Sohn - wobei nur einer der beiden Bewerber ist - zur Klarstellung für die Wähler im Stimmzettel der Zusatz jun. oder sen. angegeben werden? Was ist zu beachten, wenn der Wahlvorschlagsträger diesen Zusatz ablehnt? |
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159. Eine Wählergruppe hat mit Anzeige in der lokalen Presse zu mehreren sogenannten Bereichsversammlungen eingeladen, bei denen die Kandidaten für die Wahl aufgestellt werden sollen. Die Zusammenführung der Kandidaten aus den Bereichsversammlungen soll dann später in einer eigenen Aufstellungsversammlung erfolgen. Bei diesen Bereichsversammlungen sollen nun schriftliche Einladungen an die Anwesenden verteilt werden für die endgültige Aufstellungsversammlung. Entspricht dieses Vorgehen den Vorgaben für eine Ladung oder muß zu dieser endgültigen Aufstellungsversammlung nochmals durch Anzeige in der Presse geladen werden. |
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160. In einer Aufstellungsversammlung wurde beschlossen, die letzten drei Bewerber doppelt zu benennen. Falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte, so sollen die ersten drei Bewerber doppelt benannt werden. In der Niederschrift sind bei der zweifachen Nennung im Wahlvorschlag zunächst die Namen der letzten drei Bewerber aufgeführt, anschließend der Satz: "Wenn dies nicht möglich sein sollte, so sollen folgende Personen zweifach benannt werden:" Es folgen die Namen der ersten drei Bewerber. Im Wahlvorschlag sind (noch) keine Mehrfachnennungen aufgeführt. Gemäß Art 25 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG erscheinen auf dem Stimmzettel die zweifach aufzuführenden Personen vor den übrigen Bewerbern. Ist dieser Wahlvorschlag so zulässig (evtl. mit Ergänzung der Mehrfachnennungen im Wahlvorschlag) oder muss eine neue Aufstellungsversammlung durchgeführt werden? |
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161. Ist es ausreichend, auf dem Stimmzettel beim Kennwort der Partei oder Wählergruppe nur die Kurzbezeichnung anzugeben oder ist der ausgeschriebene Name der Partei bzw. der Wählergruppe und die Kurzbezeichnung erforderlich? |
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162. Was ist bei der Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge alles zu beachten? Gibt es dazu eine Checkliste? |
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163. In der Gemeinde will die A-Partei (A) eine eigene Liste aufstellen. Bei der Abholung der Unterlagen für die Aufstellungsversammlung wurde angefragt, ob es zwingend notwendig ist, dass im Wahlvorschlag nur die Kurzbezeichung "A" angegeben wird, oder ob es möglich ist, dass der Wahlvorschlag unter dem Kennwort "A-Partei" läuft. |
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164. In einer Gemeinde unter 3.000 Einwohnern sind 12 Gemeinderäte zu wählen. Es gibt 2 Wahlvorschläge. Die A-Gruppe hat 13 Bewerber jeweils einfach aufgeführt, die B-Gruppe 6 Bewerber jeweils zweifach. Wie lautet auf dem Stimmzettel die dem Wähler zustehende Stimmenzahl? Wie lange kann von einer Erhöhung der Bewerberzahl bzw. Mehrfachaufführung Gebrauch gemacht werden? Muss dies in der Aufstellungsversammlung beschlossen worden sein und falls nicht, ist dann eine neue Versammlung erforderlich? |
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165. Auch wenn Personen in den Wahlvorschlag aufgenommen wurden, die nicht Mitglieder der Partei oder Wählergruppe sind, berechtigt dies ja grundsätzlich nicht zu Namenszusätzen des Wahlvorschlagsträgers wie z.B. "Unabhängige". Nun fragt der Ortsverband einer bundesweiten Partei an, unter welchen Voraussetzungen und von wem der Name der Partei geändert (mit dem Zusatz "..und Unabhängige") bzw. eine neue Gruppierung gegründet werden könne und ob dies auch nach einer Aufstellungsversammlung (zu der noch nach dem bisherigen Namen eingeladen und beschlossen wurde) möglich ist. Inwieweit müsste ein solcher Zusatz/neuer Name sich von anderen bereits bestehenden Wählergruppierungen (z.B. bereits vorhanden: "Unabhängige Bürger xy") unterscheiden? |
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166. In unserer Gemeinde lädt eine lose Zusammenkunft von Bürgern unter dem Namen "Grünen offene Liste" (GoL) zu einer Gründungsversammlung. Ist die Namensgebung möglich? |
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167. Bei der letzten Kommunalwahl gab es einen gemeinsamen Wahlvorschlag der A-Partei und einer nicht organisierten Wählergruppe X. Dieser Wahlvorschlag soll nun wieder genauso aufgestellt werden. Eingeladen wurden die Mitglieder der A-Partei sowie alle Nicht-Mitglieder.
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168. Eine Wählergruppe hat fristgerecht zur Nominierungsversammlung eingeladen. Die Ladung erfolgte ortsüblich im Aushangkasten der Wählergruppe. Am Tag der Versammlung stand die Einladung nochmals in der regionalen Presse. Hier wurde allerdings der nächste Tag angegeben. Ist die Nominierungsversammlung und die dort beschlossene Liste rechtlich in Ordnung oder kann aus dem Pressehinweis eine Irreführung der Bürger abgeleitet werden? |
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169. Ist es möglich, dass die A-Partei durch Beschluss festlegt, einen Wahlvorschlag mit dem Kennwort A-Partei/Freie Wähler einzureichen, es sich aber um keinen gemeinsamen Wahlvorschlag handelt? |
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170. Die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung ist am Ende vom Versammlungsleiter und zwei weiteren wahlberechtigten Personen, die an der Versammlung teilgenommen haben zu unterschreiben. Kann einer der Unterzeichner der Niederschrift gleichzeitig Bewerber in einem anderen Wahlvorschlag sein? |
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171. Reicht der Hinweis in der Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten aus "...liegen während der allgemeinen Dienststunden auf ...." oder muss konkret die Uhrzeit angegeben werden? |
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172. Eine neue Wählergruppe reicht einen Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl ein. Der Wahlleiter legt die erforderliche Unterstützungsliste auf. Während die Eintragung in die Unterstützungliste bereits läuft, ändert der Wahlvorschlagsträger seinen Wahlvorschlag in einer weiteren Aufstellungsversammlung entsprechend ab (weil sich z.B. weitere Kandidaten für die bisher noch nicht volle Liste gefunden haben.) Muss nach dem Eingang des geänderten Wahlvorschlags die Unterstützungsliste neu begonnen werden oder gelten die bisher geleisteten Unterschriften auch für den geänderten Wahlvorschlag. |
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173. Bei der Berufsbezeichnung sind Zusätze, die auf den Arbeitgeber hinweisen, wegen der wahlwerbenden Wirkung nicht zulässig. Wie sind folgende Berufsbezeichnungen zu beurteilen:
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174. Als Berufsbezeichnung meiner Bewerber habe ich:
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175. Bei uns haben mehrere Parteien parteifreie Bewerber in ihrem Wahlvorschlag integriert (eigener Wahlvorschlag der jeweiligen Partei mit Namen der Partei).
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176. Ich habe einen alten Wahlvorschlagsträger, der in seiner Satzung noch den Passus hat, dass juristische Personen Mitglieder sein können. Ich habe den Verein darauf hin gewiesen, dass ein Wahlvorschlag von ihm zurück zu weisen wäre. Der Verein muss zuerst seine Satzung ändern und anschließend die Bewerber nominieren. Kann der Verein die Änderung der Vereinssatzung und die Nominierung in einer (gemeinsamen !) Sitzung beschließen oder müssen zwei separate Versammlungen abgehalten werden? |
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177. Kann in der Aufstellungsversammlung auch per Aklamation abgestimmt werden? Was muss schriftlich und geheim gewählt werden? |
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178. Kann bei der Aufstellungsversammlung z.B. Listenplatz 1 -15 mit Stimmvergabe auf vorbereitetem Stimmzettel an die dort aufgefühten Personen geheim vergeben werden und von Listenplatz 16 - 28 als Blockwahl über diesen Teil der Liste entschieden werden? |
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179. In der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung ist bei II.-1.-1.2.5 die Art des Wahlverfahrens für die Wahl der sich bewerbenden Personen für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds anzugeben. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine nicht organisierte Wählergruppe. Ist hier dann einfach "geheime Mehrheitswahl" o. ä. einzutragen? |
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180. Welche Aufgaben hat der Beauftragte eines Wahlvorschlags? |
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181. Im Wahlvorschlag sollen folgende Berufsbezeichnungen eingetragen werden:
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182. Ein Kandidat für den Gemeinderat zieht zwischen der Einreichung des Wahlvorschlags und der Wahl innerhalb des Ortes um, Umzugsdatum ungewiss, vorraussichtlich im Januar. Bis zu welchem Zeitpunkt kann bei einem eingereichten Wahlvorschlag die Adresse eines Bewerbers geändert werden? Wer kann diese Änderung beantragen bzw. veranlassen und wie? Der Beauftragte des Wahlvorschlags? Der Bewerber selbst? Die Verwaltung intern? Sind irgendwelche Beschlüsse erforderlich oder kann diese Änderung "bis zum Druck der Stimmzettel" dann verwaltungsintern erfolgen? |
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183. Eine nicht organisierte Wählergruppe tritt mit einem Bürgermeisterkandidaten 2008 zur Kommunalwahl an. Wenn diese 2014 wieder antritt, müssen dann die Unterzeichnenden des Wahlvorschlages die gleichen sein wie 2008? |
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184. Darf die Gemeinde, wenn sie in der Presse bekannt gibt, dass die Unterstützungslisten für eine neue Wählergruppe ausliegen, in diesem Artikel mit veröffentlichen, für welche neue Gruppierungen (Kennwort des Wahlvorschlages) die Listen aufliegen? |
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185. Wir beabsichtigen am 04.12.2007 die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten zu erlassen. Das Landratsamt wird dies erst am 10.12.2007 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt tun. Ist deshalb am 10.12.2007 eine zusätzliche Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Kreistags und des Landrats zu erlassen? |
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186. Kann der Leiter einer Aufstellungsversammlung auch zum Beauftragten des Wahlvorschlags benannt werden? |
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187. Die A-Partei und die Wählergruppe B wollen einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen. Die öffentliche Ladung zur Aufstellungsversammlung hat folgenden Wortlaut "Ort, Datum, Uhrzeit, Aufstellungsversammlung für die Kommnalwahlen am 02. März. Eingeladen sind alle Mitglieder und Anhänger der A-Partei und der Wählergruppe B, die Interesse an einem Bürgermeister- und Gemeinderatsmandat haben, bzw. über deren Aufstellung und Listenplätze mitentscheiden möchten". Ist diese gemeinsame Einladung möglich oder hätte sie getrennt erfolgen müssen? Ist der Zweck der Versammlung mit "Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahlen am 02. März" hinreichend beschrieben oder hätte als Zweck "Aufstellungsversammlung für die Wahl eines Bürgermeisterkandidaten und Gemeinderatskandidaten" genannt werden müssen? |
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188. Kann im Wahlvorschlag als Beruf „Student“ eingetragen werden? |
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189. Wenn bei der Nominierungsveranstaltung keine Ersatzleute bestimmt (gewählt) werden und dann ein Bewerber zurückzieht, kann dann ein neuer Bewerber nachrücken? |
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190. Ist es möglich, dass ein Bewerber für den Gemeinderat der A-Gruppe nachdem er dort als Bürgermeisterkandidat nicht zum Zug kam, eine B-Gruppe nur für die Bürgermeisterwahl gründet und dort als Bürgermeisterkandidat auftritt, bei der A-Gruppe aber weiter als Bewerber für den Gemeinderat? |
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191. Erhalten bei der Bewerberaufstellung zwei Bewerber für einen Listenplatz die gleiche Stimmenzahl, muss dann eine Stichwahl erfolgen oder genügt ein Losentscheid? Kann bzw. muss die Aufstellungsversammlung darüber einen Beschluss fassen, wenn ja offen oder geheim? |
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192. Ist die Bezeichung "Geschäftsführer" eine Berufsbezeichnung? In der Presse haben wir bei mindestens zwei Bewerbern ausschließlich diese Bezeichnung gelesen. |
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193. Zwei bisher eigenständige Wählergruppen wollen einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl einreichen (keine Listenverbindung). Muss die Entscheidung zum gemeinsamen Wahlvorschlag vorher in einer geheimen Abstimmung jeder Wählergrupe erfolgen oder könnte diese Entscheidung auch von den jeweiligen Vorsitzenden beschlossen und und nur in der gemeinsamen Nominierungsversammlung zur Diskussion und evtl. Abstimmung gestellt werden? Stehen Gründe entgegen, diese geheimen Abstimmungen (für jede Wählergruppe getrennt) direkt vor der gemeinsamen Nominierungsversammlung vorzunehmen, d.h. bei entsprechend positivem Votum sofort anschließend die Nominierungsversammlung abzuhalten? |
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194. Eine Mitgliedsgemeinde unserer VG (unter 3000) Einwohner kann max. 24 Bewerber für ihre Liste aufstellen. Eine Wählergruppe eines Ortsteil hat nur 11 Bewerber gefunden. Sie will nach dem Verfahren II. 1.2.3 auf Niederschrift (Es werden auf einem vorbereiteten Stimmzettel ... vergeben. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen, wie sich bewerbende Personen zu wählen sind, wobei jede Person bis zu drei Stimmen erhalten kann). Was bedeutet: so viele Stimmen, wie sich bewerbende Personen zu wählen sind? 24 oder 11 Stimmen? |
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195. Zur Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten:
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196. Ist ein Zusatz auf dem Stimmzettel bei Namensgleichheit von Bewerbern oder bei Namensgleichheit von einem Bewerber und einem Wahlberechtigten in der Gemeinde anzubringen? |
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197. Erfolgt die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen in die Unterstützungslisten grundsätzlich vor der Eintragung mit der Folge, dass eine Zurückweisung der Eintragungswilligen erfolgen muss oder wird bei fehlenden Voraussetzungen nach der Eintragung ein Vermerk der Gemeinde angebracht? |
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198. Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge - Anlage 10 zu § 34 GLKrWO: Sofern die Bekanntmachung am 04.12.2007 erfolgt, muss als Ausfertigungsdatum der 04.12. oder 03.12. angegeben werden. |
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199. Wir hatten bei der Kommunalwahl 2002 einen gemeinsamen Wahlvorschlag, bestehend aus "Wählergruppe A" "B-Partei" und "Wählergruppe C". Er errang einen Sitz im Stadtrat und ist bis heute vertreten. Bei der Aufstellungsversammlung zur Stadtratswahl 2008 taucht der Name "Wählergruppe C" nicht mehr auf. Frage: brauchen die "Verbleibenden" aus Wählergruppe A und B-Partei Unterstüzungsunterschriften? |
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200. Frage zur Niederschrift über die Aufstellungsversammlung zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder: Bezüglich der Nominierung von ERSATZBEWERBERN wird im aktuellen Formular für die Niederschrift offensichtlich davon ausgegangen, dass hierfür grundsätzlich eine separate, geheime Wahl durchgeführt wird. Bei der letzten Kommunalwahl (und wohl auch früher) konnte in der Niederschrift dagegen - bei Anwendung des nun unter II. Nr. 1.2.3 der Niederschrift (vorbereiteteter Stimmzettel…) genannten Wahlverfahrens - von der Versammlung per Beschluss festgelegt werden, dass diejenigen Personen, die bei der Aufstellung des Wahlvorschlags nicht mehr zum Zug gekommen sind, (automatisch) in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzbewerber sein sollen! Besteht diese Möglichkeit nun nicht mehr? (Im aktuellen Vordruck für die Niederschrift kann ein entsprechender Beschluss jedenfalls nirgends eingetragen werden!) |
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