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Rubrik: Wahlvorschläge 251-300

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 12.12.2008 09:01
  • Fragen zum Thema "Wahlvorschläge"

251.

Bei einem abgegebenen Wahlvorschlag ergab die unverzügliche Prüfung, dass die Reihenfolge im Formular "Wahlvorschlag" nicht identisch ist mit der Reihenfolge in der Anlage zur Niederschrift.

  1. Ist das ein Mangel? Ich sage ja, weil ich daraus nicht erkennen kann, welche Reihenfolge auf dem Stimmzettel erfolgen soll.
  2. Welchem Formalismus muss genüge getan werden, dass der Mangel beseitigt werden kann?
  3. Wenn ein Mangel vorliegt, darf trotzdem schon ab dem kommenden Tag die Unterstützungsliste aufliegen oder muss der Mangel vorher beseitigt werden?
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252.

Drei bisher im Gemeinderat vertretene, nicht organisierte Wählergruppen möchten einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl einreichen. Es fand eine gemeinsame Nominierungsversammlung statt. Muss jede der bisherigen Wählergruppen für sich die 6 übereinstimmenden Unterschriften mit dem damaligen Wahlvorschlag beibringen oder genügt es, wenn der Wahlvorschlag insgesamt 6 Kandidaten/Unterschriften übereinstimmend mit den damaligen Wahlvorschlägen enthält? Ist es richtig, dass bei einem wieder getrennten Auftreten bei der nächsten Kommunalwahl alle drei Wählergruppen als neue Wahlvorschlagsträger behandelt werden und demnach dann Unterstützungsunterschriften benötigen oder ist es hilfreich, wenn bei den Unterstützern und Kandidaten von 2008 festgehalten wird, welche Wählergruppe sie unterstützen, so dass 2014 wieder übereinstimmende Unterschriften beizubringen sind?

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253.

Eine Bürgerin kandidiert auf der Ersatzliste der Partei A. Sie hat die Zustimmung etc. unterschrieben. Allerdings hat sie auch den Wahlvorschlag der Partei B als Unterzeichnerin unterschrieben. Ist das problematisch?

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254.

Wie muss der Akademische Grad im Stimmzettel eingetragen werden (abgekürzt oder ausgeschrieben)?  Z.B. "Dipl.sc.pol.Univ." oder "Diplomaticus scientiae politicae Universitatis"?

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255.

Ich habe in meiner VG mit 6 Mitgliedsgemeinden und sechszehn Ortsteilen einige kuriose Konstellationen.  Meine Frage:  In der Gemeinde X gibt es drei Ortsteile. Jeder Ortsteil hat seine eigene Liste von Freien Wählergemeinschaften. Der erste Ortsteil A hat nun seine Nominierungsversammlung abgehalten. Dabei kam es zu einer Kampfabstimmung um den Bürgermeisterkandidaten. Der unterlegene Kandidat möchte sich aber evtl. in einem anderen Ortsteil B als Bürgermeisterkandidat nominieren lassen. Er hat sich aber bereits in dem Ortsteil A als Gemeinderatskandidat (Pos. 1 auf der Liste) nominieren lassen.   Ist eine Kandidatur im Ortsteil B als Bürgermeisterkandidat möglich? Könnte er sich dort auch als Gemeinderat nomieren lassen?

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256.

  1. Ist die Berufsbezeichnung "Leiter Qualitätssicherung" zulässig?   
  2. Sind die Ehrenämter "Jugendbeauftragter" und "Mitglied im Ausschuß....des Landkreises x" zulässig?
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257.

Eine unorganisierte Wählergruppe mit mehr als 6 Vertreter aus der Vorgängerliste 2002, möchte ihren Namen abändern.  Vorher CFWG -- jetzt FWG  (Christlich Freie Wählergemeinschaft  -- jetzt  Freie Wählergemeinschaft)  Die Namensänderung soll dann in der Nominierungsversammlung im 1. Tagesordnungspunkt beschlossen werden. Anschließend erfolgen die Wahlen zum Bürgermeisterkandidaten und der Gemeinderatsliste.  Eingeladen wurde allerdings bereits per Inserat unter dem angestammten Namen Christlich freie Wählergemeinschaft, da die Abänderung des Namens noch nicht beschlossen ist.  Wie ist diese Vorgehensweise in bezug auf die Ladung zu bewerten und gibt es Bedenken gegen diese Vorgehensweise?

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258.

Ein Bewerber zieht seine Bewerbung zum Gemeinderatskandidaten vor Einreichung bzw. nach Einreichung des Wahlvorschlages zurück. Wie ist hier zu verfahren?

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259.

Folgende Berufsbezeichnungen sind bei uns eingereicht worden:   
+ Entwicklungsingenieur Software 
+ Dipl.-Biologin 
+ Selbständiger Geschäftsführer Heizungs- und Sanitärunternehmen 
+ berufsmäßiger Stadtrat a.D.   
Folgende akademischer Grad wurden genannt: M.Eng./Dipl.-Ing (FH).   

Gehen diese so?
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260.

Die in der Gemeinde existierenden Ortsverbände der CSU haben in einer Gemeindeversammlung einen Bürgermeisterkandidaten nominiert. Im Wahlvorschlag, der Niederschrift, der Anwesenheitsliste wird als Partei und als Kennwort "CSU Ortsverband A" und "CSU Ortsverband B" angegeben. Ist dies die richtige Bezeichung oder muss es nicht vielmehr "Christlich-Soziale Union in Bayern e. V." heißen (zumindest das Kennwort)?  Wenn dies so ist, wie sollen wir weiter verfahren (z.B. Information an den Beauftragten, dass das angegebene Kennwort nicht so in den Stimmzettel mit übernommen wird)?

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261.

Folgende Frage hatte ich bereits gestellt - beantwortet unter Wahlvorschläge Nummer 199:  Wir hatten bei der Kommunalwahl 2002 einen gemeinsamen Wahlvorschlag, bestehend aus "Wählergruppe A" "B-Partei" und "Wählergruppe C". Er errang einen Sitz im Stadtrat und ist bis heute vertreten. Bei der Aufstellungsversammlung zur Stadtratswahl 2008 taucht der Name "Wählergruppe C" nicht mehr auf. Frage: brauchen die "Verbleibenden" aus Wählergruppe A und B-Partei Unterstüzungsunterschriften?  --------------------------------  nach Einreichung des Wahlvorschlages (Wählergruppe A/Partei B) - ohne Wählergruppe C - und Hinweis auf die Notwendigkeit von Unterstützungsunterschriften kam folgende Idee eines Partei B-Mannes: die Wählergruppe C konstituiert sich wieder (bisher war die Info, dass die sich zerstritten hatten) und sie machen - alle drei Gruppen - eine neue Aufstellungsversammlung. Hierzu folgende Hintergründe: In 2001 gab es eine Gründungsversammlung der Wählergruppe C mit 5 Gründungsmitgliedern, davon waren vier dann in 2002 auf der gemeinsamen Liste Wählergruppe A/B-Partei/Wählergruppe C.  Auf dem Wahlvorschlag für 2008 taucht nur noch ein Name aus der Wählergruppe C auf (wem die sich angeschlossen hat, wissen wir derzeit nicht).  Wäre es auf diesem Weg möglich, die Unterstützungsunterschriften zu "umgehen"?  Wäre ggf. eine Kontinuitätsprüfung (6 Übereinstimmungen) nötig und wie wäre diese zu machen, wenn die Wählergruppe C aus 2002 nur aus fünf Leuten bestand?

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262.

Frage zur Berufsbezeichnung:  Professor?

Fragen zu akademischen Graden:

  1. Prof. oder Prof. Dr.?
  2. Magister Artium oder M.A.?
  3. M.Eng./Dipl.Ing. (FH) oder geht nur ein akademischer Grad?
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263.

Dem Gemeindewahlleiter liegt ein ordnungsgemäß eingereichter Wahlvorschlag vor, der u.a. auch einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Eingehung einer Listenverbindung mit einer anderen Wählergruppe beinhaltet. Die andere Wählergruppe hat bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Wahlvorschlag eingereicht. Die erste Wählergruppe beabsichtigt nun, ihren ordnungsgemäßen Beschluss über die Eingehung einer Listenverbindung wieder rückgängig zu machen. Fragen: Welche Formalien und Fristen sind zu beachten?  Wie ist das Wort "gemeinsam" in § 44 Abs. 1 Satz 4 GLKrWO zu verstehen?

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264.

Ein Wahlvorschlagsträger, der seit der letzten Wahl ununterbrochen im GR vertreten ist, reicht einen Wahlvorschlag ein und weist seine Organisation nur durch eine Gründungsniederschrift und nicht durch eine Satzung nach. Reicht das als Orga-Nachweis aus? Wenn nein, müssen dann die 6 Unterschriften entweder aus dem Kreis der Bewerber oder aus dem Kreis der Unterzeichner übereinstimmen oder reicht es aus, wenn aus dem Kreis der Bewerber   u n d   Unterzeichner insgesamt 6 Personen übereinstimmen?

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265.

Bei der Überprüfung eines Wahlvorschlages stellt sich heraus, dass eine Person die Anwesenheitsliste unterzeichnet hat, welche zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung (Oktober) nur Nebenwohnsitz hier hatte. Eine andere Person hat überhaupt keinen Wohnsitz am Ort. Auf der Anwesenheitsliste haben 22 Personen unterschrieben. Die Beschlüsse wurden alle einstimmig mit 18:0 getroffen. Insofern wäre der Mangel nicht schädlich. Wie ist nun zu verfahren? Kann der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 22.1.08 darüber beschließen, dass der Mangel keine Auswirkung hat und der Wahlvorschlag gültig ist?

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266.

Ist selbständige Unternehmerin eine Berufsbezeichnung?

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267.

Die organisierte Wählergruppe A hat in ihrer Ladung zur Aufstellungsversammlung nur den TOP "Aufstellung der Gemeinderatskandidaten" genannt. In der Aufstellungsversammlung selbst wurde dann angeregt, auch einen Bürgermeisterkandidaten aufzustellen. Nach einstimmigem Beschluss der Aufstellungsversammlung wurde dies auch durchgeführt. Ist dies zulässig, da ja zum Zweck "Nominierung eines Bürgermeisterkandidaten" nicht ausdrücklich geladen war?

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268.

Frage zu folgenden Berufsbezeichnungen und Zusätzen:

  1. ehrenamtl. Richterin
  2. Berufsfachschülerin für Gesundheits- und Krankenpflege
  3. Wird der Titel Prof. mit angegeben?
  4. Rechtsreferendar Jurist
  5. Sanitätsoffizier, Arzt
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269.

Wie ist die Berufsbezeichnung "Selbständig" zu beurteilen?

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270.

Darf ein (noch amtierender) Bewerber verlangen, dass auf dem Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl die Bezeichnung "Altbürgermeister" oder "Bürgermeister a.D." genannt wird?

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271.

Eine Partei hat einen Wahlvorschlag eingereicht, und zwar für einen Bürgermeisterkandidaten und des weiteren für die Gemeinderatsmitglieder. Auf dem Formular Wahlvorschlag für den Bürgermeister haben 12 Wahlberechtigte unterschrieben. Die gleichen 12 Personen haben auch auf dem Formular Wahlvorschlag für Gemeinderatsmitglieder unterschrieben.  Nach Art. 25 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG darf aber jede wahlberechtigte Person nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Sind dann die Unterschriften auf dem Wahlvorschlag für Gemeinderatsmitglieder ungültig oder wird der Wahlvorschlag sowohl für Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder als ein Wahlvorschlag als solches betrachtet?

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272.

In unserer Gemeinde gibt es mehrere Personen mit gleichem Familien- und Vornamen, jedoch in verschiedenen Gemeindeteilen wohnhaft.  Ist es erforderlich, zur Unterscheidung hier den Gemeindeteil anzugeben, auch wenn nur eine Person mit dem gleichen Namen sich auf dem Wahlvorschlag bewirbt?

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273.

Auf dem Wahlvorschlag ist die Unterschrift von 2 Vertretungsberechtigten erforderlich. Sind hier die Beauftragten gemeint?

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274.

Wie sind die Vornamen in die Stimmzettel einzutragen, so wie sie sich aus Ausweis/Geburtsurkunde bzw. Melderegister ergeben oder besteht auch die Möglichkeit, einen abweichenden "Ruf"-namen einzutragen (Bsp: Vorn. lt. Pass: Johann, Eintragung Rufn. "Hanni" oder "Joe")?

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275.

Als Berufsbezeichnungen bei den Bewerbern einer Partei wurden folgende Angaben gemacht:

  1. selbständiger Versicherungskaufmann 
  2. selbständig 
  3. Schreinermeister 
  4. Chemiker
  5. Lehrer 
  6. Koch und Konditormeister 
  7. IT-Projektleiter 
  8. Lehrer, Dirigent 
  9. Gemeindearbeiter  

Gibt es dagegen Einwände?

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276.

Eine Partei hat in der Aufstellungsversammlung vor den Bewerberwahlen einen Beauftragten bestellt. Dieser wurde dann später auch als Bewerber gewählt. Die Beauftragte wurde dann von uns telefonisch darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bewerber nicht gleichzeitig Beauftragter sein kann. Die Beauftragte hat dann trotzdem die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und Stadtrats abgegeben. Als Begründung wurde angegeben, dass es wohl bedenklich sei, jedoch in den Formblättern und Merkblättern nicht ausdrücklich vermerkt sei, dass dies nicht möglich ist. Durften die Unterlagen angenommen werden?

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277.

Ist die Berufsbezeichnung "Bauhofleiter" wegen einer evtl. wahlwerbenden Wirkung möglich?

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278.

Bei der Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge stellt der Wahlleiter fest, dass laut Anwesenheitsliste Personen auf 2 Wahlveranstaltungen verschiedener Wählergruppen für die Gemeinderatswahl abgestimmt haben, den Wahlvorschlag aber nicht unterschrieben haben.  Wie kann das Abstimmungsergebnis berichtigt werden oder was ist hier zu veranlassen. Es hat nämlich bei einem Wahlvorschlag noch eine Stichwahl zwischen 2 Kandidaten gegeben.

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279.

1. Eine Gruppierung plant bei der Aufstellungsversammlung die maximale Anzahl von Bewerbern (28) zu nomienieren. Ersatzbewerber stehen voraussichtlich nicht nicht zur Verfügung. Kann die Aufstellungsversammlung beschließen, dass, falls Kandiaten ausfallen, andere Bewerber mehrfach im Wahlvorschlag aufgeführt werden?

2. Die Aufstellungsversammlung bestimmt die Listenplätze durch Mehrheitswahl. Zwei Bewerber möchten ihre gewählten Listenplätze tauschen. Kann dies die Aufstellungsversammlung beschließen (absegnen) und muss dies in geheimer Wahl erfolgen?

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280.

Ist KSK (Krieger-und Soldatenkameradschaft) -Vorstand eine ehrenamtliche Tätigkeit?

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281.

Einige Wochen nach der Aufstellungsversammlung (GR) scheidet ein Bewerber aus beruflichen Gründen aus. Der Wahlvorschlag wurde dem Wahlleiter noch nicht übergeben. Darf der Beauftragte vor Übergabe des Wahlvorschlags den ausgeschiedenen Bewerber streichen und den Ersatzbewerber dafür eintragen?

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282.

Eine Partei hat in einer Aufstellungsversammlung einen kompletten Wahlvorschlag inklusive Ersatzbewerber beschlossen. Vor Abgabe des Wahlvorschlags schied einer der Kandidaten aus beruflichen Gründen aus.  Kann die Partei in einer erneuten Aufstellungsversammlung den nun freien Platz neu vergeben oder muss sie über den gesamten Wahlvorschlag erneut abstimmen? Die Ersatzbewerber sind mit dem Vorgehen einverstanden.

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283.

Eine politische Partei hat in einer Aufstellungsversammlung gemäß der Niederschrift die Wahlvorschläge für den 1. Bürgermeister und für den Gemeinderat aufgestellt. Reichen hierbei die erforderlichen 10 Unterzeichner (Unterschriften) für die beiden Wahlvorschläge aus oder müssen für jeden Wahlvorschlag die erforderlichen Unterschriften erbracht werden?

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284.

Bei der Nominierungsversammlung einer neuen Wählergruppe in einer unserer Mitgliedsgemeinden, wurde für die Bestimmung der Reihenfolge der Kandidaten im Wahlvorschlag der Weg der Sammelwahl mit einer Liste der sich bewerbenden Personen (12) gewählt. Die einzelnen Kandidaten sollten bis zu 3 Stimmen erhalten können. Nach meinem Verständnis hätte jeder Wahlberechtigte insgesamt 12 Stimmen vergeben können. Es wurden aber 3 Stimmen pro Bewerber zugelassen, also insgesamt 36 Stimmen. Ist diese Wahl so zu akzeptieren?

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285.

Die Partei A hat bereits eine Aufstellungsversammlung abgehalten. Nach dieser Aufstellungsversammlung möchte sie nun eine Listenverbindung mit der Partei B eingehen. Muss die erneute Versammlung noch mal als Aufstellungsversammlung betitelt werden? Welche Niederschrift ist anzufertigen? - Reicht eine formlose Niederschrift in der lediglich die Listenverbindung abgehandelt wird oder muss noch mal die Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber aufgenommen werden?

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286.

Sind folgende Berufsbezeichnungen zulässig:

  1. Bautechniker und Maurermeister
  2. Maurer/Vorarbeiter

Ist folgendes Ehrenamt zulässig: Bereitschaftsleiterin und Jugendgruppenleitung BRK

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287.

In einer Aufstellungsversammlung wurde geheim über die Reihenfolge aller sich bewerbender Personen abgestimmt. Allerdings wurde hierbei nicht beachtet, dass die dreifach aufgeführten Bewerber vor den zweifach aufgeführten erscheinen müssen. Das heißt, sechs einfach aufgeführte Bewerber erhielten die Listennummer 1-7 und der zweifach aufgeführte bzw. dreifach aufgeführte Bewerber die Listennummer 8 und 9. Der Wahlvorschlag wurde noch nicht abgegeben. Kann darüber in einer erneuten Versammlung nochmal abgestimmt werden?

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288.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie sind folgende Berufsbezeichungen zu werten:

  1. Auszubildender zur Fachkraft in Lagerlogistik 
  2. Projektleiter 
  3. Bauleiter 
  4. Tankstellenleiter 
  5. Student der Betriebswirtschaft 
  6. Sparkassenfachwirt (ist dies nicht ein Hinweis zum Arbeitgeber) 
  7. Bezirkskaminkehrermeister
  8. Werkzeugmacher-Ausbilder
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289.

Ist die Berufsbezeichnung "AOK-Betriebswirt" zulässig?  Falls nein, was würden Sie vorschlagen?  Falls eine Einigung mit dem Bewerber nicht erfolgen kann, müsste der Wahlausschuss über die Zulässigkeit der Bezeichnung entscheiden. Falls der Wahlausschuss die Bezeichnung als unzulässig einstuft, wie wäre dann das weitere Vorgehen?

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290.

Die neue A-Partei hat ihre Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl und zur Stadtratswahl eingereicht. Am Tag darauf wurden die hierfür notwendigen Unterstützungslisten ausgelegt. Wegen eines Einladungsmangels zur Nominierungsversammlung des Bürgermeisterkandidaten soll diese jetzt wiederholt, der vorliegende Wahlvorschlag zurückgenommen und ein (inhaltlich gleicher) Wahlvorschlag wieder eingereicht werden.  Frage: Was passiert mit den Unterstützungsunterschriften, die für den bisherigen Wahlvorschlag abgegeben wurden. Verlieren diese ihre Gültigkeit oder können diese dem neuen (inhaltlich gleichen) Wahlvorschlag zugerechnet werden?

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291.

Ist es möglich, die Berufsbezeichung "Chefarzt" für den ärztlichen Klinikleiter zu verwenden auf Grund einer Funktionsbezeichnung oder wäre hier richtiger die Bezeichnung "Arzt"?

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292.

Sind folgende Berufsbez. zulässig:

  1. Radprofi (Person ist Berufssportler) 
  2. der Zusatz staatl. geprüft bei der Berufsbez. 
  3. Die englische Bezeichnung eines Berufs (z.B. Associate Engineer) 
  4. mitarbeitende Ehefrau 
  5. praktischer Arzt (oder hier einfach ohne praktisch, da auch rer.nat.med. etc nicht zulässig sind)
  6. Pflegedienstleiter 
  7. Lehrerin, Konrektorin 
  8. Leiterin einer Privatschule 
  9. DGB-Vorsitzender i.R.
  10. staatl. gepr. Übersetzerin u. Dolmetscherin 
  11. Lehrer am Gymnasium  
  12. Betriebsleiter, Prokurist  
  13. Betriebswirt, Kreisvorsitzender der JUH 
  14. Referent 
  15. IT-Leiter 
  16. Vertriebsdirektor 
  17. wie 14. Referentin für Hauswirtschaft 
  18. Stv. Schulleiter 
  19. Studentin der Architektur 
  20. Fachtherapeut Psychotherapie M.A. 
  21. Dipl.Soz.Päd, Frauenbeauftragte i.R.
  22. Ist bei Auszubildenden immer der Berufszweig wegzulassen?
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293.

Der amtierende 1. Bürgermeister tritt als gemeinsamer Bewerber einer Partei und einer wahrscheinlich nicht organisierten Wählergruppe auf. Es wurde jeweils ein eigener Wahlvorschlag mit einer entsprechenden Erklärung eingereicht. Gelten diese Wahlvorschläge rechtlich als jeweils ein "eigener" Wahlvorschlag i.S. des Art. 24 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG oder als "gemeinsamer Wahlvorschlag"?

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294.

Ist der Seniorenbeauftragte ein kommunales Ehrenamt?

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295.

Folgende Berufsbezeichnungen wurden angegeben.

  1. Ski- und Golflehrer (im Winter wird der eine Beruf im Sommer der andere ausgeübt)
  2. Bäckermeister und Konditor
  3. Bäcker- und Konditormeister
  4. Maler- und Lackierermeister
  5. Soldat
  6. Offizier

Sind diese Bezeichnungen zulässig?

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296.

Ein Bewerber hat als Beruf Dipl.-Finanzwirt angegeben. Recherchen unsererseits haben ergeben, dass es einen Akademischen Grad "Dipl.-Finanzwirt (FH)" gibt. Der Bewerber ist Finanzbeamter, möchte aber dies nicht als Berufsbezeichnung genannt haben. Kann als Berufsbezeichnung nur "Dipl.-Finanzwirt" oder "Dipl.-Finanzwirt (FH)" angegeben werden?

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297.

Ein Kandidat hat als Kommunale Ehrenämter Kreisrat und Mitglied des Sparkassenverwaltungsrats angegeben. Kann "Mitglied des Sparkassenverwaltungsrats" als kommunales Ehrenamt mit aufgeführt werden?

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298.

Bei einem eingereichten Wahlvorschlag sind bei den kommunalen Ehrenämtern - Stadtrat, Kreisrat - angegeben. Können gleichzeitig mehrere Ehrenämter angegeben werden?

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299.

Folgende Berufe wurden angegeben.

Bewerber 1: Fachlehrer - reicht dies aus, oder muss hier noch ein Zusatz/nähere Bezeichnung hinzugefügt werden? 

Bewerber 2: KFZ-Kauffrau - Wäre diese Bezeichnung zulässig, oder muss hier der offizielle Ausbildungsberuf z.B. Kauffrau im Einzelhandel, Kauffrau im Groß- und Außenhandel angegeben werden?

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300.

Was halten Sie von folgenden Berufsbezeichnungen:

  1. Diplom-Musiker
  2. Stellv. Fuhrparkleiter
  3. Allgemeinarzt
  4. Kompetenzteamleiter
  5. Installateur/Heizungsbauer
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