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Rubrik: Wahlvorschläge 301-350

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 12.12.2008 09:01
  • Fragen zum Thema "Wahlvorschläge"

301.

Kann "Diplom-Ingenieur", "Diplom-Physiker" etc. gleichzeitig als Berufsbezeichnung und akademischer Grad verwendet werden?

  antwort Antwort

302.

Dürfen die/der Beauftragte für den Wahlvorschlag und die/der Stellvertreter/in Bewerber des Wahlvorschlages sein?

  antwort Antwort

303.

Muß ein Bewerber für den Gemeinderat bei der Nominierungsversammlung seines Wahlvorschlagsträgers zwingend anwesend sein? Wenn nein, wie verhält es sich dann mit seiner Vorstellung vor der Versammlung und benötigt die Wählergruppe eine schriftliche Einverständiserklärung?

  antwort Antwort

304.

Bei uns wurden im Rahmen eines Wahlvorschlags Zustimmungs-/Wählbarkeitserklärungen von Bewerbern eingereicht, bei denen das Datum der Unterzeichnung vor dem Datum der Aufstellungsversammlung liegt? Ansonsten sind die Angaben, Unterschrift, ... in Ordnung. Gibt es hiergegen rechtliche Bedenken?

  antwort Antwort

305.

Kann bei einer unabhängigen Wählergruppe mit Kennwort "Bunte Liste .........",  die Kurzbezeichnung "Bunte Liste" sein?

  antwort Antwort

306.

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich lese sehr aufmerksam Ihre Beiträge im Wahlforum. Hierbei ist mir Ihre Antwort zum Thema "Wahlvorschläge"  Nr. 80 aufgefallen die im Widerspruch zu meinen Seminarunterlagen "Bayr. Gemeindetag - Stand 17.09.2007" steht. Ich zitiere aus meinen Unterlagen: "Ein Beauftragter/Stellvertreter eines Wahlvorschlags darf nicht Bewerber (Ersatzbewerber) sein.    Aus Ihrer Antwort Nr. 80 ist das Gegenteil zu entnehmen. Bleiben Sie bei Ihrer Antwort oder soll ich den Bayr. Gemeindetag ebenfalls kontaktieren?

  antwort Antwort

307.

Ladung, Form und Teilnahmeberechtigung an der Nominierungsversammlung:    

Bei der Stadt B wird erstmals die Partei "XY" einen Wahlvorschlag einreichen. Gemäß Aussage des Ortsvorsitzenden enthält die Landessatzung keine Bestimmung, nach der die Teilnahmeberechtigung auf die Mitglieder beschränkt ist bzw. es wurde kein Einzelbeschluss mit dieser Beschränkung gefasst. Zur Nominierungsversammlung am 03.12.2007 wurden die Mitglieder per e-Mail (sofern e-Mail Anschluss vorhanden-Regelung in der Landessatzung vorgesehen) bzw. einer schriftlich per Brief am 28.11.2007 geladen. Die Veröffentlichung in der Tageszeitung erfolgte am 01.12.2007 und auf der Hompage der Partei am 28.11.2007.  Ist es zutreffend, dass Partei "XY" öffentlich zur Aufstellungsversammlung laden müssen, da der Teilnehmerkreis nicht eindeutig bestimmt war (vgl. Nr. 43.1.1. GLKrWBek.)? Die Veröffentlichung in der Tageszeitung erfolgte jedoch nicht unter Einhaltung der 3-Tagesfrist. Reicht der Hinweis auf der Homepage als  "öffentliche Ladung" oder muss der Wahlvorschlag zurückgewiesen werden?

  antwort Antwort

308.

Sind folgende Ehrenämter zulässig:

a) Präsident Faschingverein

b) 1. Vorstand Musikverein

c) CSU Ortsvorsitzender

d) 1. Kommandant Feuerwehr

e) 2. Kommandant Feuerwehr

  antwort Antwort

309.

Ein Bewerber hat laut Geburtseintrag die zwei Vornamen Karl und Heinz. Im Melderegister ist als Rufname "Karl Heinz" eingetragen.   Im Wahlvorschlag ist er als "Karl-Heinz"angegeben und so auch bekannt. Welche Vornamensnennung ist zulässig?

  antwort Antwort

310.

Muss ein Bewerber zwingend in der Nominierungsversammlung anwesend sein?

Wenn nicht, wie verhält es sich dann mit der Wahl zum Bewerber und seiner Vorstellung vor der Versammlung?
  antwort Antwort

311.

1. Ist es unbedenklich, wenn in der "Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag" zwei Berufe angegeben sind oder muss auch hier, wie im Wahlvorschlag selbst, vom Wahlvorschlagsträger eine Berufsbezeichnung gestrichen werden.

2. Ist es auch ein Mangel, wenn der Ort bei "Datum und Unterschrift" fehlt?

  antwort Antwort

312.

Ein UniversitätsProfessor möchte im Wahlvorschlag als Titel mit Prof. und als Berufsangabe mit Hochschulprofessor aufgeführt werden. Nach meiner Ansicht wäre die richtige Bezeichnung für den Titel Prof. (Univ.) und als Berufsangabe Hochschullehrer.

  antwort Antwort

313.

Wie ist die Angabe "Dr. med. vet." zu behandeln? Im Wahlvorschlag hat der Bewerber diese Angabe in der Spalte für Vornamen angegeben. In der "Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag" als akademischer Grad. Sind Dr.-Grade akadem. Grade? Sie sind doch nur Zusatz zum Namen. Als Beruf wurde Tierarzt angegeben.

  antwort Antwort

314.

Nach Einreichung eines Wahlvorschlages fällt die Kandidatin auf Platz 2 nun aus. In der Aufstellungsversammlung wurde beschlossen, dass die Liste zunächst nachrückt und ein Ersatzbewerber den letzten Listenplatz auffüllt. Reicht es, wenn der Beauftragte des Wahlvorschlages mir das schriftlich mitteilt, oder sind weitere Formalismen zu berücksichtigen? Muss ggf. ein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden?

  antwort Antwort

315.

Eine Bewerberin auf einem Wahlvorschlag hat einen Doppelnamen. Auf den zweiten Namensbestandteil will sie aber verzichten. Geht das, wenn die Dame allgemein mit dem "Einzelnamen" bekannt ist? Des weiteren ist ihr Vorname "Henrietta", sie wünscht aber als Vorname "Juschi" im Wahlvorschlag. Auch hier gibt sie an, dass sie fast ausschließlich mit diesem Namen angesprochen wird. Wie steht es, wenn sie unter der Konstellation "Juschi" und "Einzelnachname" als Künstlerin bekannt ist?

  antwort Antwort

316.

Aufstellungsversammlung: Ist es ausreichend, wenn an der Aufstellungsversammlung (Wahl des GRs) einer Partei nur zwei wahlberechtigte Teilnehmer anwesend waren (Abstimmungsergebnisse jeweils 2:0)?

  antwort Antwort

317.

Ein Bewerber wünscht ausdrücklich, dass für ihn keine Berufsbezeichnung aufgeführt wird.  Ist dies zulässig?

  antwort Antwort

318.

Ist ein ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht ein auf dem Stimmzettel eintragungsfähiges Ehrenamt (Nachgewiesen durch Urkunde)?

  antwort Antwort

319.

Sie geben in einigen Anfragen zwar an, dass die Zusatzbezeichnung i.R. zum zuletzt ausgeübten Beruf möglich ist. Ist aber auch die Bezeichnung "Rentner" alleine, ohne den früher ausgeübten Beruf zulässig?

  antwort Antwort

320.

Darf sich der stellvertretende Beauftragte des Wahlvorschlags der A-Gruppe in die Unterstützungsliste der B-Gruppe eintragen? Er ist weder Bewerber noch hat er einen Wahlvorschlag unterschrieben.

  antwort Antwort

321.

Bitte teilen Sie mir mit, ob als Berufsbezeichnung "Vorstandsmitglied" möglich ist.

  antwort Antwort

322.

Darf ein Bewerber, der für die Gemeinderats- u. Bürgermeisterwahl nominiert worden ist, sich in die Untstützungsliste für den Kreistag eintragen?

  antwort Antwort

323.

Frage zu den Ordnungszahlen: In unserer Gemeinde wurden 4 Wahlvorschläge von verschiedenen Wählergruppen eingereicht, die alle bereits im bisherigen Gemeinderat vertreten waren. Ist es richtig, dass diese Wählergruppen die Ordnungszahlen 04,05,06,07 erhalten, nachdem keine politische Partei einen Wahlvorschlag eingereicht hat?

  antwort Antwort

324.

Berufsangabe Produktmanagerin in Elternzeit. Kann das so aufgenommen werden?

  antwort Antwort

325.

Können folgende Berufsbezeichungen eingetragen werden?   
1. Justizfachwirt 
2. Beamter bei der DB 
3. Marktleiter 
4. Selbständiger Hausverwalter 
5. Selbständer Versicherungs- und Immobilienkaufmann   

Folgender Akademischer Grad:  
1. Assessor 
2. Dipl.-Ing. (FH) Bau   

Folgendes Ehrenamt:
1. Ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Augsburg

  antwort Antwort

326.

Wie verhält es sich bei den Wahlvorschlägen mit folgenden kommunalen Ehrenämtern, sonstigen Ämtern?: 
1. Schöffenrichter am Verwaltungsgericht XY 
2. Mitglied des Diakonieausschusses 
3. Vors. des Stadtverbandes f. Leibesübungen  
4. stellv. Fraktionsvorsitzender 
5. Vors. der Jungen Union XY 
6. Beisitzer Kreisvorstand der Jungen Union des Landkreises XY 
7. Mitglied der Vollversammlung der IHK   

...Berufsbezeichnungen?:
1. Betriebsleiter Gießerei

  antwort Antwort

327.

In einem Wahlvorschlag ist bei einem Bewerber als Berufsbezeichnung "Berufssoldat" angegeben. Ist dies möglich?

  antwort Antwort

328.

Ist der "Kreisbrandmeister" als kommunales Ehrenamt zulässig?

  antwort Antwort

329.

Nach einer bereits abgehaltenen Aufstellungsversammlung der Wählervereinigung A für den Gemeinderat haben zwei dort auf Platz 12 und 16 gewählte Bewerber zurückgezogen, da sie offensichtlich mit dem "Ergebnis" nicht einverstanden waren. Die entspr. Zustimmung zur Aufnahme in diesen Wahlvorschlag wurde von den beiden nicht erteilt.  Die beiden haben zwischenzeitlich eine anderweitige Aufstellungsversammlung (Kennwort: B) initiiert und sind auf diesem Wahlvorschlag als Bewerber 1 und 2 (der eine ist sogar Beauftragter) gewählt worden. Für diesen Wahlvorschlag wurde zwischenzeitlich eine Unterstützungsliste ausgelegt. Nach unsererer Auffassung ist dies zulässig. Richtig?

  antwort Antwort

330.

Ein Privatmann lädt mit einer schriftlichen Aufforderung zur Gründungsversammlung der "Freie, unabhängige Bürgerliste" ein und möchte im Anschluß an diese Versammlung (gleicher Tag) gleich einen Bürgermeisterkandaten und Gemeinderatskanditaten nominieren. Das Einladungsschreiben wurde vom Zeitungsausträger in die Tageszeitung gelegt und so den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde zugestellt.    Art. 29 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG läßt dies aber nicht zu oder?

  antwort Antwort

331.

Zum Thema Berufsbezeichnung:  Ein Wahlbewerber und ehemaliger Abgeordneter des Bay.Landtags möchte neben seines zuletzt ausgeübten Berufes (Bankbeamter a.D.) noch MdL a.D. als Titel aufgeführt haben. Ist dies zulässig?

  antwort Antwort

332.

Sind folgende Berufsbezeichnungen zulässig: 
1) Personalleiter 
2) Praktische Betriebswirtin 
3) Freiberuflicher Kaufmann 
4) Objektleiter Gebäudereinigung 
5) Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst
6) Leitender Angestellter

  antwort Antwort

333.

Uns liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der "A-Partei" und "Wählergemeinschaft" vor. Aus dem Wahlvorschlag ergibt sich folgende gewünschte Schreibweise für das Kennwort: "A-Partei Wählergemeinschaft"  Frage: Muss bei gemeinsamen Wahlvorschlägen zwischen den einzelnen Namensbestandteilen der beiteiligten Wahlvorschlagsträger ein Bindestrich oder ein Querstrich vorhanden sein oder dürfen die beiden Namen wie gewünscht auch nur mit einem Leerzeichen, also in einem, geschrieben werden?

  antwort Antwort

334.

Ist bei der Berufsbezeichnung der Bewerber die Angabe "Rentner" als alleinige Berufsbezeichnung zulässig?  Ein anderer Bewerber gibt als Beruf an "Selbständig Hausmeister-Service", ist dies zulässig?

  antwort Antwort

335.

Sind folgende Berufsbezeichnungen zulässig:

1. Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung    

2. Vorsitzender Richter am Landgericht

  antwort Antwort

336.

1. Eine Bewerberin hat als Ehrenamt "Ehrenamtliche Richterin am Bay. Sozialgericht" angegeben. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieses Ehrenamt mit in den Stimmzettel aufgenommen werden kann? Wenn ja, wie ist es anzugeben? Ist hier nur "Ehrenamtliche Richtern" oder "Ehrenamtliche Richterin am Bay. Sozialgericht" anzugeben bzw. kann aus Platzgründen nur die gekürzte Schreibweise "Ehrenamtliche Richterin" angegeben werden? 

2. Ein Bewerber möchte Reserveoffizier als Ehrenamt aufgeführt haben. Meiner Meinung nach ist das kein Ehrenamt.

  antwort Antwort

337.

Art 29 Abs.1 GLKrWG und § 40 Abs.1 Nr.1-3 GLKrWO bestimmen, dass die sich bewerbenden Personen in geheimer Abstimmung gewählt werden müssen. In der Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber für den Gemeinderat und den ersten Bürgermeister wurde vom Leiter der Aufstellungsversammlung unter Ziff. II Nr. 1.2.5 Art des Wahlverfahrens "Offene Abstimmung" angegeben. Auf Nachfrage gab der Leiter an, es wurde keine geheime Abstimmung über die Aufstellung der Bewerber durchgeführt. Es wurde lediglich mündlich über einige Listenplätze diskutiert und danach erfolgte eine öffentliche Abstimmung. Frage: Ist dieser Wahlvorschlag nach § 50 Abs.1 Nr. 6 d) GLKrWO wegen der fehlenden geheimen Abstimmung zur Aufstellung der Bewerber ungültig?

  antwort Antwort

338.

Eine Person tritt als Gemeinderats- und Bürgermeisterkandidat an. Bei den jeweiligen Zustimmungserklärungen hat die Person unterschiedliche Berufsbezeichnungen angegeben. Die Berufsbezeichnungen lauten: "IT-Consultant" und "IT-Experte".

Frage 1: Müssen die Berufsbezeichnungen bei den Wahlen identisch sein?

Frage 2: Wären beide angebene Berufsbezeichnungen in Ordnung oder haben Sie bedenken?

  antwort Antwort

339.

Der Wahlvorschlag wird mit allen Unterlagen beim Wahlleiter eingereicht. Bei der Prüfung wird festgestellt, dass einige Formulare unvollständig bzw. die Art der Nominierung (Abstimmungen) nicht klar erkennbar sind.  Ist es bedenklich, wenn der Wahlleiter selbst die Formulare zum Teil neu ausfüllen würde?

  antwort Antwort

340.

Folgende Berufsbezeichnungen wurden eingereicht:

1. Zugbegleiter
2. Bahnbediensterer

Gehen diese so?

  antwort Antwort

341.

Bei der Wahl 2002 wurde ein gemeinsamer Wahlvorschlag von der A-Partei und der Wählergruppe Freie Wählerschaft sowohl für den Gemeinderat als auch für die Bürgermeisterwahl eingereicht. Nun liegt mir ein Wahlvorschlag (kein gemeinsamer) mit dem Namen A-Partei/Freie Wählerschaft vor mit der Kennzeichnung "die Wählergruppe ist nicht organisiert". M.E. muss der Parteinamen gestrichen werden und die Übereinstimmung der 6 Unterschriften geprüft werden, damit keine Unterstützungsliste erforderlich wird. Gilt dies sowohl für den Gemeinderats- als auch den Bürgermeister-Wahlvorschlag?  Müssen die Beauftragten des Wahlvorschlags, die für Bürgermeister- und Gemeinderatswahlvorschlag auch noch unterschiedlich sind, auf diesen Mangel hingewiesen werden?
Zusätzliche Frage:  Wäre es auch möglich, den Wahlvorschlag mit dem Kennwort der A-Partei zuzulassen und den Zusatz "Freie Wählerschaft" zu streichen? Dem widerspricht allerdings, dass angekreuzt wurde "die Wählergruppe ist nicht organisiert"?

  antwort Antwort

342.

Der Bewerber für den hauptberuflichen Bürgermeister in der Gemeinde A, Landkreis B hat seinen Wohnsitz in der Gemeinde C, Landkreis D.  In der Wohnsitzgemeinde C Landkreis D übt er das Ehrenamt des Gemeinderats und 2.Bürgermeisters aus. Darf dieses Ehrenamt im Wahlvorschlag in der Gemeinde A eingetragen werden, obwohl es in einer anderen Gemeinde ausgeübt wird ?

Auf dem Stimmzettel für Gemeindewahlen (Bürgermeister und Gemeinderat) darf auf Wunsch des Bewerbers nur der amtliche Name des Gemeindeteils nicht aber die Gemeinde angegeben werden. Ist diese Vorschrift zwingend bzw. was kann passieren, wenn bei Bewerbern auch die Gemeinde angegeben wird ?  Wir haben z.B. bei der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister zwei einheimische Bewerber und einen auswärtigen Bewerber. Hier würde ja dann der Eindruck entstehen, als wenn alle drei Bewerber Einheimische wären.

  antwort Antwort

343.

Bei nicht organisierten Wahlvorschlagsträgern, bei denen der Kreis der wahlberechtigten Anhänger nicht exakt bestimmt werden kann, muss die Einberufung zur Aufstellungsversammlung durch öffentliche Ladung erfolgen. Welchen Inhalt muss die öffentliche Einladung aufweisen? Reicht eine Ankündigung unter Terminen im gemeindlichen Gemeindeblatt, Nominierungsversammlung der Wahlgruppe A am....im Gemeindezentrum aus?

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344.

1. Ist "Sachgebietsleiter Tiefbau" als Berufsangabe zulässig?

2. Vom Bewerber genannter Vorname Karlheinz. Einwohnermeldeprogramm: Karl-Heinz. Muss dies durch den Listenbeauftragten in Karl-Heinz abgeändert werden?

3. Der Bewerber gibt bei Anschrift im Formular Folgendes an: „Hauptstr. 1, Ortsteil A, 99999 Astadt“. Auch beim amtlichen Namen des Gemeindeteils wird Ortsteil A angegeben. Ist dann die Ortsteilangabe in der Anschriftenspalte zu streichen? 

4. Der Bewerber ist laut Einwohnermeldeprogramm unter der Hausnummer 16 gemeldet. Nach Aussage des Bewerbers wird aber eine Doppelhaushälfte mit der Nr. 16 a bewohnt. Welche Hausnr. ist zu verwenden?

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345.

Sind folgende Berufsbezeichnungen zulässig:

a.) Finanzvorstand,

b.) wissenschaftliche Mitarbeiterin,

c.) Assistentin der Geschäftsführung,

d.) Diözesansekretär?

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346.

Sind folgende Berufsbezeichnungen zulässig:

a) Maurer- und Betonbauermeister 

b) Glaser- und Metallbaumeister

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347.

Eine sich bewerbende Person hat im Wahlvorschlag Direktor als Beruf angegeben. Ist die alleinige Berufsbezeichnung Direktor zulässig? Der Bewerber ist beim Roten Kreuz als Bezirksgeschäftsführer mit dem Titel Direktor beschäftigt.

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348.

In einem Wahlvorschlag wurde die Berufsbezeichnung "Sparkassen-Kaufmann" angegeben. Nach Angaben des Bewerbers darf er die Berufsbezeichnung "Bankkaufmann" nicht führen, da er keinen IHK-Abschluss erworben hat. Ist in dieser Berufsbezeichnung eine wahlwerbende Wirkung zu sehen?

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349.

Eine Partei hat ihren BGM-Kandidaten in einer eigenen Aufstellungsversammlung nominiert. Ein Ersatzkandidat wurde nachträglich in der allgemeinen Aufstellungsversammlung nominiert. Es wurde ein Wahlvorschlag für den 1.BGM und ein Wahlvorschlag für den Ersatzkandidaten eingereicht. Lt. Auskunft der Rechtsaufsicht sind sie zur Prüfung intern zusammengefasst zu bewerten und zu beurteilen. Nun haben zwei Personen auf beiden Wahlvorschlägen unterschrieben. Lt. Auskunft der Rechtsaufsicht sollten die Doppelunterschriften "ausgetauscht" werden.

a) Ist nun eine Aufforderung zu machen, für welchen Wahlvorschlag die Unterschriften gelten sollen?

b) Es handelt sich ja um ungültige Unterschriften, die ggf. ersetzt werden können - ist dies korrekt?

c) Wie ist mit diesem Wahlvorschlag bei der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zu verfahren, da ja der Ersatzkandidat nur zum Tragen käme, wenn der Originalkandidat ausfällt - muss nach Zulassung des Wahlvorschlages des Ersatzkandidaten auch dieser mit veröffentlicht werden? - Meiner Ansicht nach nicht, da es sich ja eher um eine "interene" Regelung handelt und die Partei grundsätzlich nur mit einem Vorschlag antritt.

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