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Bescheinigung für den Arbeitgeber (WL-G-010)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 14.11.2007 10:19

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 GLKrWO wird die Gemeinde dazu aufgefordert, den Mitgliedern der (Brief-)Wahlvorstände ggf. nach Art. 53 Abs. 1 GLKrWG eine Bescheinigung zur Freistellung von der Arbeitsleistungleistung bereits dem Anschreiben zur Berufung beizufügen. Haben Sie einen entsprechenden Vordruck?

Ein entsprechender Vordruck befindet sich in unserer Vordruckmappe für die Gemeinde/den Wahlleiter bzw. auf der entsprechenden CD unter der Vordruck-Nummer WL-G-010.

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