Bescheinigung für den Arbeitgeber (WL-G-010)
Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 GLKrWO wird die Gemeinde dazu aufgefordert, den Mitgliedern der (Brief-)Wahlvorstände ggf. nach Art. 53 Abs. 1 GLKrWG eine Bescheinigung zur Freistellung von der Arbeitsleistungleistung bereits dem Anschreiben zur Berufung beizufügen. Haben Sie einen entsprechenden Vordruck?
Ein entsprechender Vordruck befindet sich in unserer Vordruckmappe für die Gemeinde/den Wahlleiter bzw. auf der entsprechenden CD unter der Vordruck-Nummer WL-G-010.