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Aufstellungsversammlung (2)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 02.01.2008 16:16

Eine Partei hat lt. Satzung die Möglichkeit, alle Wahlverfahren (Einzelabstimmung/Blockwahl ...) zu verwenden. Es wurde jedoch in der Aufstellungsversammlung in Blockwahl abgestimmt. In der Niederschrift wurde nur Pkt. 1.2.4 angekreuzt und das Abstimmungsergebnis eingetragen. Ist dies ausreichend oder muss Pkt. 1.2 und Pkt.1.2.1 ebenfalls angekreuzt werden.

Aus der Tatsache, dass unter Punkt 1.2.4 (Blockwahl) Eintragungen vorgenommen wurden, ergibt sich unseres Erachtens konkludent, dass dieses Wahlverfahren von der Aufstellungsversammlung beschlossen wurde.

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