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Rubrik: Wahlvordrucke

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 12.12.2008 09:02
  • Fragen zum Thema "Wahlvordrucke"

1.

Sind Ihre Wahlniederschriften auf das Barcode-Auswertungsprogramm der AKDB abgestellt?

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2.

Warum ist in der Bewerbermappe die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung 4-fach vorhanden?

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3.

Es gibt jede Menge Vordrucke und einen großen Terminkalender. Meine Frage: Warum ist auf dem Terminkalender nicht die Vordruck-Nr. angegeben, die für den "Gegenstand" (lt. Kalender) zutrifft? Weiter wäre es auch sinnvoll, wenn die Vordrucke in Mappe und CD nach Zeitablauf sortiert wären. Bei 157 Vordrucken wären beide Anregungen eine wirkliche Erleichterung.

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4.

Gibt es ein Formular für die Berufung in den Wahlausschuss?

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5.

Im Wahlvorschlag (Vordruck BA-G-007) wird auf Seite 3 die Unterschrift des/der Vertretungsberechtigten der Partei oder Wählergruppe verlangt - ist dies der Ortsvereinsvorstizende - oder wer muss hier unterschreiben?

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6.

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 GLKrWO wird die Gemeinde dazu aufgefordert, den Mitgliedern der (Brief-)Wahlvorstände ggf. nach Art. 53 Abs. 1 GLKrWG eine Bescheinigung zur Freistellung von der Arbeitsleistungleistung bereits dem Anschreiben zur Berufung beizufügen. Haben Sie einen entsprechenden Vordruck?

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7.

Ist es notwendig, dass auf den vom Verlag bereitgestellten Vordrucken die nicht zutreffenden Textpassagen oder Wörter durchgestrichen werden, bevor der Text per Aushang oder im Amtsblatt  bekanntgemacht wird. Z.B. in einer Stadt ist der "Stadtrat" zu wählen; ist dann im gesamten Veröffentlichungstext der Begriff "Gemeinderat" durchzustreichen.

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8.

Im Rahmen des Wahlseminars in Buchloe meinte ich Sie verstanden zu haben, dass Sie das Muster eines schriftlichen Empfangsnachweises für die Wahlvorschläge bereitstellen wollten. Stimmt das und wenn ja, wann wird es online gestellt?

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9.

Eine Partei hat lt. Satzung die Möglichkeit, alle Wahlverfahren (Einzelabstimmung/Blockwahl ...) zu verwenden. Es wurde jedoch in der Aufstellungsversammlung in Blockwahl abgestimmt. In der Niederschrift wurde nur Pkt. 1.2.4 angekreuzt und das Abstimmungsergebnis eingetragen.  Ist dies ausreichend oder muss Pkt. 1.2 und Pkt.1.2.1 ebenfalls angekreuzt werden.

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10.

Wir haben noch von der Wahl 2002 die Mappe "Schulung der Wahlvorstände" und folglich auch Folien zur   Erörterung u. Auswertung von Stimmzetteln. Hat sich gegenüber diesen früheren Auswertungsvorschriften  eine Änderung ergeben? Wenn nicht, wollen wir die damaligen Unterlagen weiter verwenden.

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11.

Bei der letzten Bundestagswahl hatten Sie auf der Vordruck-CD eine sog. Ceckliste zur Entgegennahme der Niederschriften "Protokoll zur Prüfung der Wahlniederschriften". Diese Liste war super. Warum gibt es die Checkliste diesmal nicht auf der CD.

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12.

Ist es der Gemeinde erlaubt, eigene Zähllisten zur erstellen? Wir können aus AKDB-Programm OK.Wahl sämtliche notwendigen Zähllisten mit den Namen der Kandidaten ausdrucken. Wir würden dann diese auf DIN A3 in rot (Gemeinderat) und weiß (Kreistag)und vergrößerter Schrift ausdrucken.

Diese Zähllisten wären wegen der Schriftgröße eine starke Erleichterung für die Zähler. Ist das akzeptabel und rechtmäßig haltbar?
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