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Rubrik: Wahlscheine und Briefwahl

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 12.12.2008 09:06
  • Fragen zum Thema "Wahlscheine und Briefwahl"

1.

Wie verhält es sich mit der Rücksendung von Wahlbriefen, die vom Briefwähler nicht mit der Deutschen Post AG versandt werden, sondern mit einem anderen Anbieter. Mit der Deutschen Post kann man eine Entgeltvereinbarung abschließen; damit übernimmt die Gemeinde die Kosten für den Versand bzw. Empfang der Wahlbriefe bei der Gemeinde. Ist die Gemeinde verpflichtet, mit anderen Dienstleistern ebenfalls Vereinbarungen abzuschließen, damit die Wahlbriefe befördert werden? Hat die Gemeinde diese Beförderungskosten dann für jeden Wahlbrief zu übernehmen, der von diesen privaten Unternehmen transportiert wird? Oder muss bei Versand der Briefwahlunterlagen darauf hingewiesen werden, dass nur die Deutsche Post AG die Wahlbriefe zur Gemeinde befördert? 

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2.

Wir haben die Wahlbriefumschläge für die Kommunalwahl 2008 in der Version "Antwort" bestellt. Wo genau liegen die Unterschiede zur Version "Entgelt"? D.h. eine Entgeltvereinbarung mit der Post ist doch nicht mehr erforderlich?

  antwort Antwort

3.

Stimmrecht mit Wahlschein:  In ihren Schulungsunterlagen für (Brief)Wahlvorstände unter 7.1 weisen sie daraufhin, dass zur Stimmabgabe auch Wahlscheine, die von einer anderen Gemeinde ausgestellt wurden, zugelassen werden können, sofern der Wahlschein von vorneherein nur für die Landkreiswahl gilt.  Nach unserer Ansicht, gilt dies auch für Wahlscheine die für beide Wahlen (Gemeinde- und Landkreiswahl) gelten, jedoch mit der Einschränkung, daß nur die Stimmabgabe für die Landkreiswahl in einer anderen Gemeinde möglich ist. Da der Wahlschein vom Wahlvorstand einbehalten wird, kann der Wähler sein Stimmrecht zur Gemeindewahl nicht mehr ausüben. 

  antwort Antwort

4.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann der Bürger Wahlscheinunterlagen anfordern. Dabei kann er ankreuzen, für welche Wahl er die Unterlagen haben möchte. Wenn nun ein Bürger explizit nur den ersten Bürgermeister ankreuzt, sind wir der Meinung, dass wir ihm auch nur die Unterlagen für die Bürgermeisterwahl zusenden. Wozu sollte ich ihm sonst die Auswahlmöglichkeit anbieten, wenn ich dann den Wunsch ignoriere?

  antwort Antwort

5.

Ist ein Wahlschein, der bei der eidesstattlichen Erklärung zwar eine Unterschrift enthält, aber dabei das entsprechende Kästchen nicht angekreuzt wurde, gültig oder ungültig?

  antwort Antwort

     

  

  

  

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