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Gewinnung von Wahlhelfern

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 02.10.2007 11:57

Bei der Besetzung der Wahlvorstände sollen die von den Parteien vorgeschlagenen Personen berufen werden. Gibt es eine Regelung, wen genau man anschreiben soll? Kann man einfach über die Fraktionen im Gemeinderat gehen, muss man an den Fraktionsvorsitzenden oder den Vorsitzenden des Ortsvereins schreiben?

Nein, dazu gibt es keine Regelung. Aus der Praxis lässt sich auch keine einheitliches Verfahren erkennen. Grundsätzlich ist Ansprechpartner nach dem Wortlaut der GLKrWO die Partei oder die Wählergruppe, also nicht die Fraktion. Oftmals würde jedoch gerade aus dem Kreis der Fraktionen ein verstärktes Interesse bestehen. Wir schlagen daher vor, zweigleisig zu fahren, also erstens die Parteien und Wählergruppen über die/den Vorsitzende/n zu kontaktieren und ein gleichlautendes Schreiben den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zukommen zu lassen, um auch diesen Kreis hinsichtlich des Bedarfs an Wahlhelfern zu sensibilisieren.



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